Kamp-Lintfort Strafe: Mann schlägt Kind mit Fahrradschloss

Kamp-Lintfort · Die Berufungskammer in Moers bestätigte das Urteil des Amtsgerichts: Geldstrafe für Angeklagten.

Ein Mann aus Kamp-Lintfort muss 800 Euro zahlen, weil er ein Kind mit einem Fahrradschloss schlug. Vor der Berufungskammer in Moers wurde damit ein Urteil des Amtsgerichts bestätigt, nach dem der 51-Jährige der Körperverletzung schuldig gesprochen worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte in erster Instanz eine Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert.

Dem kam das Gericht nicht nach. Der 14-Jährige hatte weder Verletzungen noch eine Rötung durch den Schlag davongetragen. Es war im Juli vergangenen Jahres, als sich der Angeklagte mit einem anderen Mann auf dem Prinzenplatz stritt.

Drei Jungen waren auf dem Weg zum Getränkemarkt und blieben stehen, um den Streit zu beobachten. Das störte den Angeklagten offenbar. Er zeigte den Mittelfinger, hatten Zeugen ausgesagt. Dann verfolgte er die Kinder mit seinem Fahrrad, möglicherweise, weil auch sie eine beleidigende Geste machten. Als die Drei in verschiedene Richtungen mit Rollern davonfuhren, fuhr der Kamp-Lintforter dem 14-Jährigen hinterher. Der Junge fuhr in Richtung Schulzentrum, zwischen Stadthalle und Kindergarten holte der Mann ihn ein.

Mit lauten Hilferufen machte der 14-Jährige auf sich aufmerksam. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann ihm mit einem ummantelten Ringschloss auf den Oberarm geschlagen. "Ich habe den Jungen nicht geschlagen, schon gar nicht mit dem Schloss", beteuerte der Angeklagte. Er sei mit dem Roller hingefallen, weil er damit die Stufen hinunter gefahren sei, gab er in der Verhandlung an. Angefasst habe er ihn nicht. Was eigentlich der Grund für die Verfolgung gewesen sei, könnte er nicht mehr genau sagen. Am Tattag hatte er am Prinzenplatz Alkohol konsumiert.

Der Staatsanwalt nahm während der Verhandlung selber die Berufung zurück. Wäre der 51-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden, hätte ihn wohl eine weitaus höhere Strafe erwartet. Zur Tatzeit stand er nämlich unter Bewährung.

(BL)
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