Kamp-Lintfort Stadt gewinnt Acht-Millionen-Prozess

Kamp-Lintfort · Kamp-Lintfort gewinnt in der Berufungsinstanz vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht einen Rechtsstreit gegen die Dexia-Bank. Es ging um im Jahr 2007 abgeschlossene Darlehensverträge. Es gibt keine Revision.

2007 hatte Kamp-Lintfort bei der Dexia-Bank Darlehensverträge abgeschlossen, deren Zinshöhe von der Kurs-Entwicklung des Schweizer Franken abhängig gemacht worden waren. Im Dezember 2016 gab das Oberlandesgericht in Düsseldorf der Stadt Kamp-Lintfort jetzt in zweiter Instanz recht, dass sich die Dexia-Bank 2007 "massiver Beratungspflichtverletzungen schuldig gemacht" habe. Das teilte gestern die Stadtverwaltung mit. Das Bankunternehmen habe insbesondere nicht über die Risiken der unbegrenzten Zinshöhe nach oben aufgeklärt. Diese sei für die Stadt nicht erkennbar gewesen.

Wie die Stadtverwaltung gestern berichtete, habe das Oberlandesgericht eine Revision des Urteils zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. "Zurzeit läuft noch die Frist der Nichtzulassungsbeschwerde", erläuterte Kämmerer Martin Notthoff auf Anfrage unserer Zeitung. Das heißt: Die Bank hat rechtlich die Möglichkeit, in einem festgelegten Zeitraum gegen die Nichtzulassung der Revision vorzugehen. Über das Ergebnis des Gerichtsverfahrens in Düsseldorf hatte Notthoff, wie er gestern erklärte, den Stadtrat bereits im Dezember in nicht-öffentlicher Sitzung informiert.

Die Stadt Kamp-Lintfort feierte das Ergebnis des Rechtsstreits in einer gestern erst herausgegebenen Pressemitteilung als einen "Sieg auf ganzer Linie". "Bürgermeister Christoph Landscheidt, Kämmerer Martin Notthoff sowie die Anwälte der Stadt, Thomas Jelitte und Michael Bosse von der Kanzlei Kapellmann, sehen sich in ihrer bisherigen Einschätzung der Sach- und Rechtslage bestätigt", heißt es in der Pressemitteilung. "Kein Kämmerer der Welt", so wird die Stadtspitze zitiert, schließe Verträge ab, die für die Stadt das Risiko eines Millionen-Verlustes in sich bergen würde.

Weiter heißt es: "Das Gericht hat der Bank vorgeworfen, dass sie diese Risiken verharmlost habe." Wie Kämmerer Notthoff erläuterte, waren die Darlehensverträge 2007 abgeschlossen worden. Die Stadt habe die Abnahme dann 2013 aber verweigert. "Es war zu dem Zeitpunkt abzusehen, zu welcher Zinslast sich die Darlehensverträge entwickeln würden." Daraufhin habe die Dexia-Bank die Stadt Ende 2013 verklagt. Vor dem Oberverwaltungsgericht sei es um einen von der Bank errechneten Zinsschaden in Höhe von acht Millionen Euro gegangen, erläuterte Bürgermeister Christoph Landtscheidt auf Anfrage.

Noch offen ist der Ausgang der Klage Kamp-Lintforts gegen die ehemalige WestLB (heute: Erste Abwicklungsanstalt EAA). Nach dem Urteil vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf, sei man guter Dinge, so die Stadt, am Ende auch in diesem Verfahren erfolgreich sein werde. Der Stadtrat hatte Ende 2012 entschieden, wegen eines Zinsderivatgeschäfts zu klagen. Damals waren Vergleichsgespräche mit der Bank gescheitert. Die Stadt hatte bei der WestLB ein so genanntes Zinsoptimierungsgeschäft geschlossen, das sich im Nachhinein als stark risikobehaftet erwiesen habe, weil als Maßstab für die Höhe des Zinssatzes der Umtauschkurs des Schweizer Franken im Verhältnis zum Euro genommen worden war. Dazu erklärte Landscheidt: "Auch wenn die Verträge nicht identisch sind, ist die Rechtsfrage im Kern dieselbe. Hätten die Vertreter der damaligen WestLB den damaligen Kämmerer seriös beraten und darüber aufgeklärt, dass sie einen Vertrag empfehlen, der unbegrenztes Risiko mit der Gefahr eines Millionenschadens für die Stadt beinhaltet, wäre es niemals zum Abschluss gekommen."

Die Stadt Kamp-Lintfort ist nicht die einzige Kommune in Nordrhein-Westfalen, die gegen diese Vorgehensweise geklagt hatte. Etwa 50 Städte und Gemeinde, so Notthoff, hatte Klagen gegen die WestLB angestrengt. Zurzeit ist der Bundesgerichtshof mit der Frage befasst, ob in diesen Fällen eine Pflichtverletzung der Bank vorliegt. Laut Stadt hängt von der BGH-Entscheidung der Ausgang der Verfahren gegen die WestLB ab. "Die Gerichte warten, bis die Verfahren vor dem BGH entschieden sind", sagte Notthoff. Er rechnet mit einer Entscheidung noch in diesem Jahr.

(RP)
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