Kiesabbau in Kamp-Lintfort Reaktion auf Gutachten der Kies-Industrie

Das Gutachten, der Kiesindustrie (RP berichtete), wertet Kamp-Lintforts Bürgermeister Christoph Landscheidt als „unseriösen Versuch, das kommunale Gutachten schon im Vorfeld der Klagen zu disqualifizieren“.

Im Streit um den Kiesabbau am Niederrhein zweifelt der Verband der Bau- und Rohstoffindustrie (Vero) die Erfolgsaussichten einer Klage der Kommunen gegen den Landesentwicklungsplan an. Die Städte und Gemeinden würden sich auf ein „fehlerhaftes Gutachten stützen“, hieß es in einer Pressemitteilung. Die aktuelle Rechtsprechung sei nicht berücksichtigt worden, erst im Februar habe das Verwaltungsgericht Düsseldorf festgestellt, „dass die für den LEP erforderliche Bedarfsermittlung keinen Bedenken unterliegt“.

Darauf kontert Christoph Landscheidt: „Mit dem Urteil wurde einem klagenden Kiesunternehmen nach altem Recht eine konkrete Abgrabung untersagt, das eine Erweiterung seiner Abgrabungen beantragt hatte.“ Und weiter erklärt er: „Es kommt einem Taschenspielertrick gleich, dass die Kies-Lobby dieses für sie eigentlich negative Urteil gegen eines ihrer Unternehmen nunmehr anführen will, um das von den betroffenen Kommunen aktuell eingeholte Gutachten gegen die Änderung des neuen Landesentwicklungsplans als fehlerhaft zu qualifizieren.“

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf habe lediglich zu prüfen gehabt, ob die Begrenzung des Bedarfs im alten LEP durch die im konkreten Fall beanstandeten Konzentrationsflächen rechtsfehlerfrei gewesen sei. „Das hat es zu Lasten des klagenden Unternehmens (und der Kieslobby) bejaht“, betonte Landscheidt in einer Pressemitteilung. Den betroffenen Kommunen gehe es aktuell darum, dass die Landesregierung mit dem Landesentwicklungsplan nach dem Ergebnis des von ihnen eingeholten Gutachtens ihrer gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Planungs- und Steuerungsaufgabe im Sinne des Ressourcenschutzes nicht nachgekommen sei.

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