Auskiesung in Kamp-Lintfort Linke: Kiesfrage aus Regionalplan ausgliedern

Kamp-Lintfort · Mit ihrem Antrag möchte die Fraktion „Die Linke“ im RVR den hochumstrittenen Abbau von Kies im Kreis Wesel aus der Beschlussfassung des Regionalplans ausklammern und später behandeln, und zwar nach dem anstehenden Urteil zur Frage der Bedarfsberechnung.

 Am 17. Dezember tagt die Verbandsversammlung des RVR.

Am 17. Dezember tagt die Verbandsversammlung des RVR.

Foto: Armin Fischer (arfi)

Die Fraktion Die Linke im Regionalverband Ruhr (RVR) hat einen Antrag zur Aufstellung eines Sachlichen Teilplans „Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze“ in den Verbandsausschuss des RVR eingebracht, der in der Verbandsversammlung am 17. Dezember zur Abstimmung gestellt wird. Damit will sie den hochumstrittenen Abbau von Kies im Kreis Wesel aus der Beschlussfassung des Regionalplans ausklammern und später behandeln, und zwar nach dem anstehenden Urteil zur Frage der Bedarfsberechnung.

Fraktionsvorsitzender Wolfgang Freye erklärt dazu in einer Pressemitteilung: „Nach dem Raumordnungsgesetz besteht die Möglichkeit, bestimmte Fragen, die im Regionalplan geregelt werden müssen, auszugliedern und in einem Sachlichen Teilplan darzustellen. Genau so ist der RVR mit den Kooperationsstandorten für Industrie- und Gewerbeansiedlungen umgegangen, der vorgezogen behandelt und bereits im Juni verabschiedet wurde. Da die Ausweisung von Flächen zum Abbau von Kies eine der umstrittensten Fragen im aktuellen Regionalplanverfahren sind, wäre es sinnvoll, auch hier diesen Weg zu gehen, nur umgekehrt.“ Ansonsten sei die Gefahr groß, dass der Regionalplan kurz nach dem Beschluss in wichtigen Fragen gleich wieder ungültig werde, zum Beispiel wenn die bisherige Bedarfsberechnung vom Verwaltungsgericht „gekippt“ werde. Gleichzeitig eröffne die Zurückstellung der Frage des Kiesabbaus den Weg, zu einem Konsens mit den Kommunen im Kreis Wesel, den Initiativen und den betroffenen Bürgern zu kommen.

Aus Sicht der Linksfraktion im RVR könnten so auch die Ergebnisse des Gutachtens der Landesplanungsbehörde „Nachauskiesung von alten Gewinnungsstätten im Kreis Wesel“ in die Prüfung des Bedarfes und damit in die Betrachtung der Flächenkulisse mit einfließen. Ein solches Gutachten, das neue Perspektiven der Kiesgewinnung eröffne, sei zur Zeit in Arbeit. Der entscheidende Hebel zur Änderung der Flächenkulisse sei allerdings die Änderung der Vorgaben des Landes zur Bedarfsberechnung.

Wolfgang Freye weiter: „Die Verwaltung hat uns bestätigt, dass es grundsätzlich möglich ist, die umstrittenen Kiesflächen, die im Kapital 5.4 des Regionalplanentwurfs geregelt sind, herauszutrennen und nach der Verabschiedung des Regionalplans zu behandeln.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort