Entwicklungsflächen in Kamp-Lintfort Konflikt um einen Kooperationsstandort

Kamp-Lintfort · Kamp-Lintfort setzt auf die neu ausgewiesenen Kooperationsstandorte für weitere Gewerbeansiedlungen. Ein von Kreis Wesel und KWA in Auftrag gegebenes Gutachten stellt einen Standort in Frage. Wie der Konflikt gelöst werden soll.

 Die Ausweisung eines Gewerbegebietes in unmittelbarer Nähe zu den Anlagen der KWA sei aufgrund der von den Anlagen ausgehenden Emissionen nicht empfehlenswert, heißt es in einem von der KWA in Auftrag gebenen Gutachten.

Die Ausweisung eines Gewerbegebietes in unmittelbarer Nähe zu den Anlagen der KWA sei aufgrund der von den Anlagen ausgehenden Emissionen nicht empfehlenswert, heißt es in einem von der KWA in Auftrag gebenen Gutachten.

Foto: Dieker, Klaus (kdi)

Im Frühjahr 2021 hat ein Unternehmen für Bauelemente das Interesse bekundet, seine Europazentrale mit Produktion, Verwaltung, Forschung und Entwicklung sowie 300 Arbeitsplätzen am Kooperationsstandort in Kamp-Lintfort anzusiedeln. Als Standort ausgeguckt war eine Fläche, die sich im Eigentum der Kreis Weseler Abfallgesellschaft (KWA) befindet. Für die Stadt Kamp-Lintfort wäre es die erste bedeutende Ansiedlung am neu ausgewiesenen Kooperationsstandort. Doch ein Gutachten macht Kamp-Lintfort jetzt einen dicken Strich durch die Rechnung.

Wie Bürgermeister Christoph Landscheidt am Dienstag vor der Sitzung des Stadtrates mitteilte, gaben Kreis Wesel und KWA dieses Gutachten in Auftrag, um prüfen zu lassen, ob und wie dort eine Ansiedlung von Gewerbebetrieben überhaupt möglich ist. Der Kreis habe die Notwendigkeit gesehen, im Interesse des Bestandschutzes und der Entwicklungsmöglichkeiten der KWA die emissionsrechtliche sowie planungsrechtliche Situation untersuchen zu lassen. Am Dienstag erreichte „das juristische Memorandum“ die Stadtverwaltung – mit dem Ergebnis: „Die Ausweisung eines Gewerbegebietes in unmittelbarer Nähe zu den Anlagen der KWA ist aufgrund der von den Anlagen ausgehenden Emissionen nicht empfehlenswert“, zitierte der Bürgermeister aus dem Schreiben.

Landscheidt kritisierte das Ergebnis nicht nur als unzureichend, sondern auch als unbefriedigend: „Es kann nicht sein, dass die Begutachtung und Bewertung dieser Konfliktlage allein in die Hände der KWA gelegt wird, die nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht hat, allein ihre Interessen zu wahren, ihren Bestand und ihre Erweiterungsmöglichkeiten zu sichern. Bedauerlicherweise ist dies aber schon von der Fragestellung und dem Inhalt der Begutachtung her der Schwerpunkt.“ Er erwartet, dass der Kreis als Hauptgesellschafter der KWA zusammen mit der Stadt Kamp-Lintfort, die ebenfalls Gesellschafterin ist, entscheidet, ob die Kooperationsfläche als eine der wenigen verfügbaren Industrieflächen für eine zukünftige gewerbliche Entwicklung genutzt werden soll.

Der von Landscheidt beschriebene Konflikt stellt den Kooperationsstandort selbst in Frage – vor allem vor dem Hintergrund, dass die KWA selbst den Bau einer Klärschlammverwertungsanlage plant. Der im Regionalplan Ruhr entwickelte Kooperationsstandort ist zweigeteilt: Die Flächen der ehemaligen Schachtanlage Rossenray und die nördlich von der B510 werden auf 97 Hektar als Regionaler Kooperationsstandort Rossenray ausgewiesen. Dazugekommen ist der Standort Asdonkstraße/Kohlenhuck. Die Flächen östlich der Kreis Weseler Abfallgesellschaft, die Auskiesung Rossmühle und Kohlenhuck auf Moerser Stadtgebiet wurden zu einem neuen Kooperationsstandort zusammengefasst. Der Standort Asdonkstraße/Kohlenhuck liegt mit einer anzurechnenden Fläche von rund 141 Hektar stadtübergreifend in den Städten Kamp-Lintfort (103 Hektar) und Moers (38 Hektar).

Kamp-Lintforts Bürgermeister sieht, wie er betonte, jetzt vor allem den Kreis Wesel in der Pflicht, sich als Eigentümer der Fläche mit dieser Problematik auseinanderzusetzen und die notwendige Klarheit zu schaffen.

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