Kiesabau in Kamp-Lintfort Kommt neuer Landesentwicklungsplan erst 2025?

Kamp-Lintfort · SPD-Landtagsabgeordneter René Schneider kritisiert die „passive Haltung“ des NRW-Wirtschaftsministeriums in Sachen Abbau von Kies und Sand. Warum aus seiner Sicht die Aufstellung eines sachlichen Teilplans den Zeitdruck aus der Diskussion um neue Kieslöcher am Niederrhein nehmen würde.

Auf Wunsch der SPD-Landtagsfraktion berichtete Ministerin Mona Neubaur im Wirtschaftausschuss über das weitere Vorgehen in Sachen Landesentwicklungsplan.

Auf Wunsch der SPD-Landtagsfraktion berichtete Ministerin Mona Neubaur im Wirtschaftausschuss über das weitere Vorgehen in Sachen Landesentwicklungsplan.

Foto: Armin Fischer (arfi)

Enttäuscht zeigt sich der SPD-Landtagsabgeordnete René Schneider „von der passiven Haltung“ des Wirtschaftsministeriums in Sachen Abbau von Kies und Sand. „Im Wirtschaftsausschuss ist am Mittwoch deutlich geworden, dass es frühestens im ersten Halbjahr 2025 einen neuen Landesentwicklungsplan geben wird, der unter anderem die Vorgaben aus dem OVG-Urteil umsetzt“, berichtet Schneider in einer Pressemitteilung. Auf Wunsch seiner Landtagsfraktion hatte Ministerin Mona Neubaur berichtet. In der Sitzung habe er, so Schneider, die Grünen-Politikerin an einen gemeinsamen Auftritt im Oktober 2021 erinnert, als sie versprochen habe, für den Niederrhein zu kämpfen. Davon sei jetzt nichts mehr zu spüren, so Schneider: „Die neue Wirtschaftsministerin lässt alle Chancen für unsere Region ungenutzt. Ihr Wirtschaftsministerium kann dem RVR angeblich keine Vorgaben machen, sondern nur Empfehlungen geben. Die Empfehlung, durch die Aufstellung eines sachlichen Teilplans den Zeitdruck aus der Diskussion um neue Kieslöcher am Niederrhein zu nehmen, will Neubaur allerdings nicht geben“, teilt der Landtagsabgeordnete mit. Durch einen Teilplan, der unabhängig vom dritten Entwurf des Regionalplans diskutiert werden könnte, bestünde die Chance, zunächst einmal die Eckpunkte zum neuen LEP abzuwarten. Diese wolle Neubaur im ersten oder zweiten Quartal des kommenden Jahres geben. Daraus würden dann die Ziele formuliert, die am Ende im beschlossenen LEP 2025 stehen würden. „Mit neuen Vorgaben, die Umweltgesichtspunkte und Generationengerechtigkeit abwägen, könnte der RVR ganz andere Planungen vorlegen“, meint Schneider. Stattdessen müssten die Regionalplaner nun auf Grundlage des LEP 2017 arbeiten, der aus Sicht von Fachleuten juristisch anfechtbar sei. Denn schon damals seien die Ziele nicht so abgewogen worden, wie es das OVG aktuell vorgibt. „Klar ist, dass die betroffenen Kommunen auf dieser Grundlage jede einzelne Auskiesungsfläche beklagen werden, die im neuen Regionalplan beschlossen werden. Jahrelange Verfahren werden die Folge sein. Versorgungssicherheit mit Kies und Sand im Sinne der Landesplanung lässt sich dadurch nicht herstellen“, sagt Schneider.

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