Kiesabbau in Kamp-Lintfort Landtag stimmt Freitag über LEP ab

Kamp-Lintfort · In einem Brandbrief hat der SPD-Landtagsabgeordnete René Schneider am Dienstag an seine Kollegin Charlotte Quik von der CDU appelliert, am Freitag doch noch gegen den Landesentwicklungsplan (LEP) zu stimmen, um so eine Ausweitung der Auskiesungsflächen im Kreis Wesel zu verhindern.

 René Schneider. Foto: kdi

René Schneider. Foto: kdi

Foto: Dieker, Klaus (kdi)

„Jetzt ist die letzte Chance: Wenn der LEP trotz aller Proteste so abgenickt wird, muss die Planungsbehörde später mindestens 300 Hektar zusätzliche Fläche zur Auskiesung bereitstellen“, sagt Schneider voraus. Weil der neue LEP vorsieht, dass Versorgungssicherheit mit Kies und Sand für 25 statt nur für 20 Jahre sichergestellt sein muss, bleibe den Planern bei der Umsetzung der Landesvorgaben später nichts anderes übrig, als weitere Flächen für den Abbau vorzusehen. „Diese 300 Hektar haben dann die zu verantworten, die im Landtag für eine Entfesselung der Kiesindustrie stimmen“, betont er und wirbt für einen Entschließungsantrag seiner Fraktion, der dies noch in letzter Minute verhindern will. Abgrabungskonferenzen, bei denen sich alle Beteiligten künftig auf einzelne Flächen einigen sollen, griffen dagegen ins Leere. „Das Land fordert soviel neuen Kies und Sand, dass es dafür keine unumstrittenen Abbauflächen mehr gibt.“

Für den Fall, dass der Landesentwicklungsplan beschlossen wird, ohne dass die Forderung des Kreises Wesel nach einer niedrigeren Bedarfsermittlung berücksichtigt werde, kündigte Landrat Ansgar Müller (SPD) im Kreisausschuss an, eine Klage vorzuschlagen. Der Kreisausschuss hatte im Februar eine Resolution zur Nachhaltigkeit beim Kiesabbau beschlossen. Sie fordert Transparenz und alle relevanten Informationen vom RVR. Ein integriertes Gesamtkonzept zum Erhalt von Landschaft, Heimat und Umwelt soll die Landesregierung erarbeiten. Ferner fordert die Resolution eine Nachweispflicht darüber, wohin und wieviel Kies und Sand geliefert werden, gesetzlich zu verankern. Eine Nachhaltigkeitsklausel soll mit dem Ziel eingeführt werden, die jährlich zulässige Abbaumenge innerhalb von 20 Jahren auf einen Sockel von 50 Prozent des Abbaus von 2016 bis 2018 zu senken.

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