Kiesabbau in Kamp-Lintfort Kiesabbau: Bürgermeister schlagen Klage gegen den LEP vor

(aka) Wird schon bald der Klageweg gegen den Landesentwicklungsplan (LEP) beschritten? Wenn es nach den Bürgermeistern von Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg und Alpen und dem Landrat des Kreises Wesel geht, dann ja.

 Landrat und vier Bürgermeister wollen sich gegen die Ausweitung des Kiesabbaus wehren: Regionalverband Ruhr, Kreis Wesel und vier Kommunen sollen gegen Landesentwicklungsplan klagen

Landrat und vier Bürgermeister wollen sich gegen die Ausweitung des Kiesabbaus wehren: Regionalverband Ruhr, Kreis Wesel und vier Kommunen sollen gegen Landesentwicklungsplan klagen

Foto: dpa/Roland Weihrauch

In einer gemeinsamen Presseerklärung teilten Christoph Landscheidt, Harald Lenßen, Thomas Ahls, Frank Tatzel und Landrat Ansgar Müller am Freitag mit, dem Kreistag und den Räten der vier Kommunen in den ersten Sitzungen nach den Sommerferien eine Entscheidungsgrundlage für eine Klage gegen den LEP vorlegen zu wollen und gegebenenfalls neben dem Regionalverband Ruhr (RVR) gegen den LEP zu klagen.

„Wir werden alles tun, um unsere niederrheinische Heimat vor weiterer Zerstörung zu schützen“, hieß es in der Erklärung. Eine Woche, nachdem die Düsseldorfer Landesregierung die Änderung des Landesentwicklungsplans und damit die Kiesplanung beschlossen hatte, zeigen Landrat und Bürgermeister damit den Schulterschluss – denn die verfügte Verlängerung des „Versorgungszeitraums“ von 20 auf 25 Jahre bedeutet 300 Hektar zusätzliche Auskiesungsflächen am Niederrhein. Landrat und die vier Bürgermeister sehen sich im Recht, nachdem ein in Auftrag gegebenes Gutachten ergeben hatte, dass der LEP „in wesentlichen Punkten erhebliche Rechtsmängel“ aufweise. Rechtswissenschaftler Martin Kment hatte festgestellt, dass der „ausschließlich aus dem Verbrauch der Vergangenheit abgeleitete angebliche zukünftige Bedarf an endlichen Ressourcen und die Verlängerung des Versorgungszeitraums von 20 auf 25 Jahre nicht den Anforderungen des Raumordnungsgesetzes“ entspreche, weil die Landesregierung nicht in eigener Verantwortung ermittelt habe, welchen „Bedarf“ sie sichern wolle: die regionalen, die landesweiten oder bundesweiten Bedarfe, einschließlich des Exports. Damit entziehe sich die Landesregierung ihrer gesetzlichen Steuerungsaufgabe. Das Versäumnis bei der Bedarfsermittlung im LEP führe dazu, heißt es weiter, dass Maßnahmen des RVR zur Umsetzung des LEP im Rahmen des Regionalplans anfechtbar wären und mit Erfolg vor Gericht beklagt werden könnten. Der RVR als Planungsbehörde legt mit dem Regionalplan die Auskiesungflächen fest. Landrat Müller habe bereits die Behörde auch im Namen der betroffenen Kommunen aufgefordert, vor dem Verfassungsgerichtshof gegen den LEP zu klagen.

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