Gas- und Strompreisbremse in Kamp-Lintfort Energiepreisrechner ist online

Kamp-Lintfort · Durch die Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom sollen die Verbraucher erstmalig ab März von einem Entlastungsbetrag profitieren. Die Stadtwerke Kamp-Lintfort haben den Rechenweg zur Ermittlung dieser beispielhaften Entlastungsbeträge auf ihre Internetseite www.swkl.de ausführlich erklärt. Wie hoch die Entlastung ausfallen kann.

Die Preisbremse für Strom und Gas ist in Kraft getreten. Die Stadtwerke Kamp-Lintfort erklären, wie die Abrechnung läuft.

Die Preisbremse für Strom und Gas ist in Kraft getreten. Die Stadtwerke Kamp-Lintfort erklären, wie die Abrechnung läuft.

Foto: dpa/Christoph Schmidt

Seit 1. Januar und bis vorerst 31. Dezember 2023 gelten die Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom. Mit den Gesetzen zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie zur Einführung einer Strompreisbremse sollen die Verbraucher mindestens bis Ende des Jahres kontinuierlich von den hohen Energiepreisen entlastet werden.

Anspruchsberechtigte Verbraucher profitieren erstmalig ab März von einem Entlastungsbetrag. Rückwirkend wird dieser auch für die Monate Januar und Februar gewährt. Für Mieter gilt, dass ihre Vermieter die erhaltenen Entlastungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung weitergeben müssen. „Zuständig für die Abwicklung dieser Entlastungsmaßnahme ist jeweils der Energieversorger, der die anspruchsberechtigten Kunden am ersten Tag eines Kalendermonats mit Strom versorgt. Sie müssen nicht selber aktiv werden, die Entlastungen werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ermittelt, mitgeteilt und entsprechend bei den Abrechnungen berücksichtigt,“ erläutert Frank Rattmann, Geschäftsführer der Stadtwerke Kamp-Lintfort, in einer Pressemitteilung. Die Strompreisbremse deckelten den Strompreis mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Bei der Gaspreisbremse liege der Deckel bei zwölf Cent je Kilowattstunde. Für Wärme betrage der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Das gelte für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des historischen Verbrauchs, also in der Regel des Vorjahresverbrauchs. Für größere Betriebe und Industriekunden gebe es Sonderregelungen. „Bei unseren Preisstrukturen werden Kunden in der Grundversorgung mit einem Verbrauch von 3000 Kilowattstunden im Jahr beim Strom um 137,76 Euro entlastet. Beim Gas beträgt der jährliche Entlastungsbetrag 381,60 Euro bezogen auf einen Verbrauch von 15.000 Kilowattstunden. Wir haben den Rechenweg zur Ermittlung dieser beispielhaften Entlastungsbeträge auf unserer Internetseite www.swkl.de ausführlich erklärt. Außerdem findet man dort einen Energiepreisrechner mit dem der persönliche Entlastungsbetrag auf der Basis des tatsächlichen Verbrauchs eigenständig ermittelt werden kann,“ ergänzt Bert Buschmann, Vertriebsleiter der Stadtwerke. Oberhalb des jeweils rabattierten Kontingents fielen die vertraglich vereinbarten Preise an. Umso wichtiger sei es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gebe es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. „Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld und jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel“, teilen die Stadtwerke mit.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort