Sondermülldeponie in Kamp-Lintfort Ministerium richtet Koordinierungsstab „Eyller Berg“ ein

Kamp-Lintfort · Der neu gegründete Koordinierungsstab soll das Ende der Abfallablagerung auf der Sondermülldeponie Eyller Berg in Kamp-Lintfort begleiten und das Verfahren sichern. In einem offenen Brief an die Umweltministerin hatte der Landtagsabgeordnete René Schneider auf die Situation aufmerksam gemacht.

 Umweltministerium und Bezirksregierung in Düsseldorf reagieren auf die Kritik des SPD-Landtagsabgeordneten René Schneider.

Umweltministerium und Bezirksregierung in Düsseldorf reagieren auf die Kritik des SPD-Landtagsabgeordneten René Schneider.

Foto: Klaus Dieker

Umweltministerium und Bezirksregierung haben einen Koordinierungsstab „Eyller Berg“ eingerichtet. Seine Aufgabe sei es, das Ende der Abfallablagerung auf dem Eyller Berg zu begleiten und das Verfahren zu sichern, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Ministerium. Ziel sei die Umsetzung des 2015 geschlossenen gerichtlichen Vergleichs zwischen Bezirksregierung und dem Deponiebetreiber. Dieser lege das Ende der Abfallablagerung zum 31. Dezember 2022 fest. Weiterhin enthalte der Vergleich strikte Vorgaben zum Deponie-Volumen und zur Rekultivierung. „Die Inhalte des gerichtlichen Vergleichs sind verbindlich und müssen konsequent umgesetzt werden. Die Deponie unterliegt einer engmaschigen Überwachung. Dort, wo notwendig, wird der Vollzug weiter intensiviert“, so Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.

Das Umweltministerium werde mit der Bezirksregierung darauf hinwirken, „notfalls mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen“, dass weitere Überhöhungen unterbleiben und bestehende Überhöhungen im Rahmen eines Rückbaukonzepts zurückgebaut würden. Aktuelle Streitpunkte zwischen Betreiber und Bezirksregierung seien unterschiedliche Auffassungen zur Oberflächenabdichtung und damit verbundene Fristen für vorgezogene Rekultivierungsmaßnahmen.

Im Januar hatte die Düsseldorfer Berhörde eine konventionelle Oberflächenabdichtung in Form einer Abdichtung mit mineralischer Komponente genehmigt. Mit dieser Entscheidung laufen nach Auffassung von Umweltministerium und Bezirksregierung die im Vergleich festgelegten Fristen für die vorgezogene Rekultivierung. Ebenfalls strittig sei die vollständige Einrichtung des Canyon-Bereiches, der Ende 2020 hätte eingerichtet werden müssen, sowie der zugesagte Verzicht auf eine chemisch-physikalische Behandlungsanlage, heißt es weiter. Der Betreiber favorisiere für die Oberflächenabdichtung die Verwendung von Bentonitmatten. Eine solche Oberflächenabdichtung entspreche nicht dem Stand der Technik bei Deponien der Klasse III.

Dementsprechend habe die Bezirksregierung den Antrag des Betreibers im Dezember 2020 abgelehnt, da die von der Betreiberin avisierte Zulassung immer noch auf sich warten lasse. Die hiergegen gerichtete Klage des Betreibers sei beim Oberverwaltungsgericht anhängig, ebenso eine Klage gegen die Genehmigung der konventionellen Oberflächenabdichtung.

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