Prävention in Kamp-Lintfort Keine Veranstaltungen an der Hochschule mehr bis zum 17. Juli

Kamp-Lintfort · Für eine möglichst reibungslose Durchführung des Sommersemesters hat sich die Hochschule Rhein-Waal dazu entschlossen, dass bis zum 17. Juli keine Veranstaltungen an und mit der Hochschule stattfinden, die nicht vorrangig dem Lehrbetrieb dienen.

 Dr. Oliver Locker-Gruetjen bedauert die Entscheidung: „Doch wir sind mit unserem Bildungsauftrag insbesondere den Studenten verpflichtet.“

Dr. Oliver Locker-Gruetjen bedauert die Entscheidung: „Doch wir sind mit unserem Bildungsauftrag insbesondere den Studenten verpflichtet.“

Foto: Markus van Offern (mvo)

Angesichts der Verbreitung des Coronavirus arbeite die Hochschule intensiv daran, die Verschiebung des Vorlesungsbeginns entsprechend zu begleiten und im Sinne der Studierenden auszugestalten, heißt es in einer Pressemitteilung.

Unter den gegebenen Umständen möchte die Hochschule ihren Studenten den Semesterstart erleichtern und die Durchführung des Semesters möglichst reibungsfrei ermöglichen. Sie wird daher nach der Wiederaufnahme des Lehrbetriebs alles daran setzen, damit dies bis zum 17. Juli regulär erfolgen kann. Dies bedeutet unter anderem, dass die Hochschule ihre Aktivitäten, die für den unmittelbaren Lehrbetrieb nicht absolut notwendig sind, einschränken wird. Demzufolge werden bis zum 17. Juli keine Veranstaltungen an und mit der Hochschule stattfinden, die nicht vorrangig dem Lehrbetrieb dienen.

„Wir bedauern sehr, dass wir diese Einschränkung vornehmen müssen und haben uns auch diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Als offene Hochschule sind uns der Austausch und Wissenstransfer, die uns die Veranstaltungen bieten, sehr wichtig. Doch mit unserem Bildungsauftrag sind wir insbesondere unseren Studierenden verpflichtet. Für sie sollen angesichts der Situation möglichst wenige Nachteile entstehen“, erklärt Präsident Oliver Locker-Grütjen.

Erst vor wenigen Tagen hatten die Hochschule Rhein-Waal angekündigt, ab Donnerstag auf einen geregelten Notbetrieb umzustellen. Dieser gilt bis einschließlich zum 19. April. Dieser Notbetrieb soll die notwendige Infrastruktur, den notwendigen Laborbetrieb und unverzichtbare Versuchsabläufe aufrechterhalten und alternative Arbeitsformen bestmöglich organisieren. Eine Anwesenheit von Beschäftigten ist nur gestattet, insoweit die Präsenz zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich ist. Dabei sind alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen sowie Versammlungen, bei denen es zu Begegnungen von Menschen kommt, unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden, sowohl in Gebäuden als auch unter freiem Himmel untersagt und Hygienebestimmungen einzuhalten.

„Wir sehen leider keinen Ermessensspielraum“, so Locker-Grütjen. „Die Hochschulleitung hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht hat. Aufgrund der deutlich verschärften Situation und Weisungslage sehen wir uns jedoch verpflichtet, für den Schutz der Gesundheit von Studierenden, Bediensteten sowie der Personen in deren Umfeld zu entscheiden. Die Hochschule bemüht sich daher mit Nachdruck um eine Minimierung der dadurch für die Studierenden entstehenden Umstände und Nachteile. Für den weiteren Studienverlauf sollen Ihnen möglichst wenig Nachteile entstehen.“

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