Diskussionen in Kamp-Lintfort Eba: „Vorgaben für die Überhöhung sind eingehalten“

Kamp-Lintfort · Die Eyller Berg Abfallbeseitigungsgesellschaft (Eba) hat am Dienstag auf die Kritik des SPD-Landtagsabgeordneten René Schneider (RP berichtete) reagiert: „Wir können keine Grundlage für den von René Schneider erhobenen Vorwurf erkennen, wir würden das Verfahren für die Genehmigungsplanung einer Oberflächenabdichtung (OFA) mittels Bentonitmatten verzögern“, heißt es in der Pressemitteilung des Unternehmens.

 Der Eyller Berg.

Der Eyller Berg.

Foto: Klaus Dieker

Das Umweltministerium habe in seinem Schreiben vom 27. Dezember bestätigt, so das Unternehmen, dass die Eba den vertraglichen und gesetzlichen Pflichten in vollem Umfang nachgekommen sei. Der Betreiber der Sondermülldeponie Eyller Berg weist darauf hin, dass das Verfahren hinsichtlich der Oberflächenabdichtung streng nach den gesetzlichen Vorgaben ablaufe und auch nicht abgekürzt werden könne. Der Einsatz von Bentonitmatten sei im OVG-Vergleich ausdrücklich vorgesehen. Das Umweltministerium habe in seiner Stellungnahme auch mitgeteilt, dass „eine bereits im Vergleichsvertrag berücksichtigte Besonderheit“ darin bestehe, dass die Betreiberin besondere Abdichtungskomponenten verwenden möchte (gemeint seien die Bentonitmatten), welche bundesweit noch nicht allgemein zugelassen seien. Deswegen sei eine – dem konkreten Antrag auf Genehmigung des Oberflächenabdichtungssystems vorgelagerte – Prüfung vertraglich vorgesehen gewesen, so die Eba. Diese Prüfung habe zum Inhalt, dass der Stand der Technik in einem besonderen Verfahren der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) nachgewiesen werden müsse. Dafür seien die gesetzlich vorgegebenen Prüfkriterien abzuarbeiten in Form von Nachweisen und Versuchsreihen. Der hierfür vorgesehene zeitliche Ablauf resultiere bereits aus den Regelungen des OVG-Vergleiches und des Nachweises der gesetzlich vorgegebenen Prüfkriterien. „Da die Versuchsreihen und die Nachweisführung zeitintensiv sind, weil sie nach den einschlägigen Normen und gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden müssen, ist kein anderer Ablauf des Prüfverfahrens in zeitlicher Hinsicht möglich, als deren Ergebnisse abzuwarten. Dies entspricht den Vorgaben des OVG-Vergleiches vom 20.08.2015. In diesem Verfahrensstand befindet sich das Antragsverfahren“, teilt die Eyller Berg Abfallgesellschaft weiter mit.

„Wir haben keinen Einfluss auf das LAGA Zulassungsverfahren, das nur vom Hersteller durchgeführt werden kann. Der komplette Antrag des Herstellers, wie er von der LAGA-Zulassungs-AG gefordert wurde, ist allerdings auch zum Bestandteil unseres fristgerecht gestellten Antrags zur OFA gemacht worden. Beim Termin mit der Bezirksregierung im Dezember 2018 haben wir die neusten Ergebnisse vorgestellt und uns dahin abgestimmt, dass die Prüfung unseres Antrags eng mit den bei der LAGA ansässigen Fachleuten abgestimmt wird, um ein Höchstmaß an Rechtssicherheit zu gewährleisten.“ Die angesprochenen Überhöhungen seien, so die Eba, durch den OVG-Vergleich vorgegeben. Für deren Beseitigung seien Sicherheitsleistungen von der Eba erbracht worden.

Der OVG-Vergleich regele ebenfalls den Zeitraum für den Abbau der Überhöhungen. „Entsprechende Deponievolumina stehen zur Verfügung. Alle gesetzlichen und bescheidsmäßigen Vorgaben für die Überhöhung sind eingehalten. Die Standsicherheit der Abfallböschungen auch der überhöhten Bereiche ist belegt. Vorbeugende Staubsicherungsmaßnahmen zur Verhinderung von Staubemissionen sind und werden laufend umgesetzt. Die behördlich gemessenen Staubmesswerte sind unauffällig“, erklärt die Eyller Berg Abfallgesellschaft in ihrer Pressemitteilung.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort