Kino in Kamp-Lintfort Am Wochenende wird in der Hall of Fame geimpft

Kamp-Lintfort · Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen ohne Anmeldung sind zwei Tage lang im Kamp-Lintforter Kino möglich. Wer sich Impfen lässt, erhält zusätzlich zum Corona-Schutz einen Kino-Gutschein.

 Die Kinobetreiber Anja und Meinolf Thies: „Jede Impfung hilft“.

Die Kinobetreiber Anja und Meinolf Thies: „Jede Impfung hilft“.

Foto: Arnulf Stoffel (ast)

Zwei Tage lang wird das Kamp-Lintforter Kino Hall of Fame zum Impfstandort. Am Samstag und Sonntag, 29. und 30. Januar, jeweils von zehn bis 18 Uhr werden die Apotheker Muhammed und Erol Gülsen sowie Avicenna A. Akti, Facharzt für Innere Medizin aus Moers, in den Räumen des Kinos alle Interessenten impfen. Sowohl Erst- als auch Zweit- oder Booster-Impfungen seien möglich. Zum Einsatz kommen die Impfstoffe von Biontech sowie (bei Personen ab 30 Jahren) von Moderna.

Für die Impfaktion stellt die Hall of Fame ihr Foyer im ersten Obergeschoss zur Verfügung und „belohnt“ jeden Impfling mit einem „2 für1“-Gutschein (gültig bis Mitte 2022) für das Kino. „Wir wollen alle so schnell wie möglich raus aus dieser Pandemie und wieder den normalen Alltag genießen wie er bis Februar 2020 war“, sagte Kino-Geschäftsführer Meinolf Thies. „Hier sind alle gefragt und jede Impfung hilft dabei.“ Seine Frau und ebenfalls Geschäftsführerin Anja Thies sagte: „Die Gebrüder Gülsen kamen auf uns zu mit der Idee, auch das Kino als Eventlocation für eine Impfaktion zu nutzen. Da haben wir natürlich nicht lange überlegt und zugestimmt als Veranstaltungsort.“

Wer sich impfen lassen will, wird gebeten, das Kinofoyer im Erdgeschoss nicht zu betreten, sondern einen ausgeschilderten separaten Eingang rechts vom Haupteingang zu nutzen. Eine Anmeldung zur Impfung ist nicht notwendig. Impflinge sollten Personalausweis, Impfpass die Krankenkassenkarte dabei haben. Außerdem sollten sie, wenn möglich, den Anamnesebogen bereits ausgefüllt zur Impfung mitbringen, er kann unter www.rki.de heruntergeladen und ausgedruckt werden. Geimpft werden Personen im Alter ab zwölf Jahren, bis 17 Jahre allerdings nur in Begleitung der Eltern.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort