Stadtverwaltung von Kamp-Lintfort will nun durchgreifen Ärger durch unfachmännisch abgesenkte Bordsteine

Kamp-Lintfort · Weil Grundstückseigentümer immer wieder Bordsteine nicht gut, sondern günstig absenken lassen, will die Stadtverwaltung nun einschreiten. Die Arbeiten sollen nur noch von einer bestimmten Firma durchgeführt werden, die die Stadt bestimmt. Die Kosten müssen die Grundstücksbesitzer übernehmen.

 ARCHIV - 18.07.2019, Sachsen, Borna: Ein Schild weist auf eine Baustelle hin. (zu dpa «Volksinitiative gegen Straßenausbaubeiträge gibt erneut Unterstützerlisten ab») Foto: Jan Woitas/zb/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

ARCHIV - 18.07.2019, Sachsen, Borna: Ein Schild weist auf eine Baustelle hin. (zu dpa «Volksinitiative gegen Straßenausbaubeiträge gibt erneut Unterstützerlisten ab») Foto: Jan Woitas/zb/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Foto: dpa/Jan Woitas

Eine neue „Satzung über die Herstellung, Veränderung und Finanzierung von Bordsteinabsenkungen“ soll in Kamp-Lintfort beschlossen werden. Sie soll sicherstellen, dass Eigentümer, die den Bordstein vor ihren Garagen- oder Grundstückszufahrt absenken möchten, eine von der Stadt benannte Firma damit beauftragen und die Kosten für die Arbeiten übernehmen.

In der Vergangenheit sei bei Anträgen zur Absenkung von Bordsteinen den Grundstückseigentümern auferlegt worden, die Arbeiten nach den technischen Richtlinien zur Herstellung einer Bordsteinabsenkung durch zertifizierte Fachfirmen durchführen zu lassen, heißt es in einer Vorlage für den Hauptausschuss. Leider sei es vermehrt dazu gekommen, „dass sich Grundstückseigentümer über diese Vorgaben hinweggesetzt haben, indem sie die ,günstigere’ Variante in der Form, dass eine nicht zertifizierte Firma die Arbeiten durchgeführt hat, gewählt haben.“

Das Ergebnis sei für die Stadt nicht zufriedenstellend, „zumal nach einem Zeitraum von zwei Jahren, in dem der Grundstückseigentümer noch für eventuelle Absackungen verantwortlich war, die Stadt anschließend die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht übernommen hat. Sollten die unfachmännisch ausgeführten Arbeiten die zwei Jahre der privaten Gewährleistung überstanden haben, sind weitere Arbeiten auf Kosten der Stadt durchgeführt worden.“

Die Absenkung von Bordsteinen müsse fachgerecht erfolgen, weil der im Geh- beziehungsweise Radweg vorhandene Unterbau in der Regel nicht für die größere Belastung ausgelegt sei, die ein regelmäßiges Überfahren mit Kraftfahrzeugen darstellt. Versorgungsleitungen unter dem Geh- und Radweg verkomplizierten die Arbeiten zusätzlich.

Die Stadtverwaltung schlägt deshalb vor, Bordsteinabsenkungen nur noch durch ein noch zu bestimmendes Unternehmen im Rahmen eines Jahresvertrages durchführen zu lassen. Im Bereich der Herstellung von Grundstücksanschlussleitungen im Kanalbau sei dies bereits seit Jahren Praxis. Wer künftig einen Antrag auf Herstellung einer Bordsteinabsenkung stelle, müsse eine Kostenübernahmeerklärung unterzeichnen.

(pogo)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort