Bistum gibt Rahmenbedingungen vor 2G, 3G, kein G: Weihnachten in katholischen Kirchen

Kreis Wesel · Das Bistum hat Gemeinden über die Rahmenbedingungen für die Feiertage informiert. An den Feiertage sind Gottesdienste mit 2G- oder 3G-Regel erlaubt. Dennoch soll es möglichst auch dann Gottesdienste geben, an denen nicht geimpfte Personen teilnehmen können.

 Eine Jesuskind-Figur mit Maske.

Eine Jesuskind-Figur mit Maske.

Foto: dpa/Radoslaw Czajkowski

Auch in der Weihnachtszeit soll auf Grundlage der Coronaschutzverordnung jedem der Besuch eines katholischen Gottesdiensts möglich sein. Deshalb wird die 2G- oder die 3G-Regel für Gottesdienste im Bistum Münster nicht grundsätzlich und flächendeckend eingeführt. Für die Weihnachts-, Silvester- und Neujahrsgottesdienste sollen aber Ausnahmen zulässig sein: An diesen Tagen können laut Generalvikar Klaus Winterkamp Gottesdienste mit der 2G- oder 3G-Regel durchgeführt werden. Gleichzeitig empfiehlt Winterkamp den Gemeiden, eine ausreichend große Zahl an Gottesdiensten ohne 2G- oder 3G-Beschränkungen anzubieten. Auf diese Rahmenbedingunen hat sich die Konferenz der Bischöfe und Generalvikare Nordrhein-Westfalens verständigt. Winterkamp hat jetzt die Kirchengemeinden und Einrichtungen im Bistum Münster darüber informiert. 

Bei Anwendung der 3G-Regel müssten Gottesdienstbesucher nach jetzigem Stand entweder einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest mit negativem Ergebnis vorweisen. Mit Blick auf die übrigen Rahmenbedingungen sei nach jetzigem Stand in den Weihnachtsgottesdiensten, die nach 2G- oder 3G-Regel stattfinden, weder ein Mindestabstand noch eine Maskenpflicht am Sitzplatz nötig. Chor- und Gemeindegesang seien ohne Maske möglich. Innenräume können komplett besetzt werden.

Gemeinden, die einen Feiertagsgottesdienst nach 2G- oder 3G-Regel durchführen, müssen die Immunisierungsnachweise beim Zutritt zum Gottesdienst kontrollieren. Das gelte auch bei vorheriger namentlicher Anmeldung zu den Gottesdiensten. Konzerte, Advents- oder Weihnachtsmusiken können ebenfalls nach 2G oder 3G durchgeführt werden.

In Gottesdiensten, die nicht nach 2G- oder 3G-Regel gehalten werden, müssen Personen weiter einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten, wenn sie nicht zu einer Wohn- und Lebensgemeinschaft gehören. Die Maskenpflicht entfällt am Platz. Beim Gemeindegesang ist die Maske zu tragen. Chorgesang ist ohne Maske möglich, wenn der Chor allein singt und damit einen liturgischen Dienst ausübt. Singt der Chor die Gemeindelieder mit, müssen die Chormitglieder ebenfalls Maske tragen. Nicht immunisierte Chormitglieder benötigen in diesen Gottesdiensten keinen negativen Testnachweis, ebenso wenig wie alle anderen Gottesdienstbesucher.

Die Regeln gelten auch für Krippenfeiern im Innenraum. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Maskenpflicht befreit.

(RP)
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