Neukirchen-Vluyn/Moers Cannabis-Plantage im Keller: 27-Jähriger vor Gericht

Neukirchen-Vluyn/Moers · Der Angeklagte erklärte, die Drogen seien teils für den Eigengebrauch, teils zum Verkauf bestimmt gewesen. Sein mutmaßlicher Mittäter wurde verurteilt.

 Im Keller eines Mehrfamilienhauses in Neukirchen-Vluyn sollen zwei Männer Cannabis angebaut haben.

Im Keller eines Mehrfamilienhauses in Neukirchen-Vluyn sollen zwei Männer Cannabis angebaut haben.

Foto: dpa, ABIR SULTAN

Im Keller eines Mehrfamilienhauses in Neukirchen-Vluyn sollen zwei Männer Cannabis angebaut haben. Die Polizei fand die Plantage im Sommer vergangenen Jahres aufgrund eines anonymen Hinweises. Am Mittwoch musste sich einer der Hobbygärtner wegen Handels mit Betäubungsmitteln vor dem Moerser Schöffengericht verantworten. Der Mieter der Wohnung und des Kellers war bereits vor einigen Monaten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Am heutigen Mittwoch musste der 31-Jährige als Zeuge gegen den mutmaßlichen Mittäter aussagen.

Dort bestätigte er, dass er die Setzlinge von dem Angeklagten erhalten hatte. Auch das Geld für die Abluft-Filteranlage, die eingebaut werden musste, habe sein Bekannter finanziert. Dafür sollte er einen Teil von der Ernte abbekommen. Der 27-Jährige gab an, er habe sich davon versprochen, seinen Drogenkonsum sichern zu können. Außerdem habe er einen Teil der Betäubungsmittel verkaufen wollen, um seine Investition wieder herauszubekommen. Darüber hinaus gab er zu, im August mehrere hundert Gramm Amphetamine gekauft zu haben.

Die habe er für einen weiteren Bekannten beschaffen sollen. Es sei wahrscheinlich, dass die Taten auf seiner Abhängigkeit von Betäubungsmitteln beruhen, folgerte der Staatsanwalt. Daher forderte er, ein psychologisches Sachverständigen-Gutachten einzuholen. Wenn der junge Mann tatsächlich Verbrechen begangen habe, um seine Sucht zu finanzieren, müsse er möglicherweise in eine Entziehungsanstalt. Ob er tatsächlich in dem Maße konsumierte, wie er angab, habe allerdings ein Gutachter zu prüfen.

Der Angeklagte hatte gesagt, er habe etwa zehn Gramm Amphetamine wöchentlich und drei Gramm Marihuana täglich konsumiert. Er ist einschlägig vorbestraft und stand zur Tatzeit bereits unter zweifacher Bewährung. Die Richterin kam der Forderung des Staatsanwaltes nach und bestellte einen Sachverständigen. Der Prozess wird fortgesetzt.

(bil)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort