Kamp-Lintfort B 528: "Steinwurf" nur ein Versehen

Kamp-Lintfort · Stein sei zufälligerweise auf Fahrbahn "gekickt" worden. Fahrer wird befragt.

 Von dieser Brücke aus flog der Stein in die Windschutzscheibe.

Von dieser Brücke aus flog der Stein in die Windschutzscheibe.

Foto: kdi

Was am Montag zunächst nach einer sehr unüberlegten Dummheit klang, könnte sich nun im Folgenden als unbeabsichtigtes Versehen herausstellen: Wie die RP bereits berichtete, wurde am Rosenmontag ein auf der B 528 fahrender Lkw aus Thüringen an der Windschutzscheibe von einem Stein getroffen.

Dieser soll von zwei 15-jährigen Mädchen geworfen worden sein, die sich auf der Brücke Vinnmansweg aufgehalten haben. Der Fahrer blieb unverletzt und kam mit dem Schrecken davon, es entstand jedoch ein Sachschaden am Fahrzeug. Die Polizei erstattete Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gegen die beiden Jugendlichen.

Nun verdichten sich allerdings die Anzeichen, dass es sich bei dem Vorfall nicht um einen vorsätzlichen Wurf, sondern um einen unabsichtliches Vorgang gehandelt haben könnte: "Die beiden Mädchen haben auf der Brücke gestanden und sich mit einem Mobiltelefon fotografiert. Dabei hat eine der beiden Jugendlichen wohl einen am Fahrbanrand liegenden Kieselstein versehentlich mit dem Fuß getroffen, woraufhin dieser von der Brücke flog und die Windschutzscheibe des Lkw traf", berichtet Sabine Vetter von der Kreispolizeibehörde in Wesel.

Nun werde der thüringische Fahrer erneut befragt, ob er wirklich einen Wurf der beiden Mädchen habe beobachten können. Die beiden vermeintlichen Werferinnen seien nicht geflüchtet und hätten sich auch beim Eintreffen der Polizeibeamten noch auf der Brücke befunden. "Sie haben sich in aller Ruhe mit den Kollegen unterhalten und alle Fragen beantwortet", sagt Vetter.

Am Randbereich der Brücke hätten sich darüber hinaus noch weitere Kieselsteine befunden, daher läge es durchaus im Bereich des Möglichen, dass es zu einem nicht gewollten "Schuss" in Richtung Fahrbahn gekommen sein kann. Die weiteren Ermittlungen müssen nun Aufschluss darüber geben, inwieweit die Anschuldigungen gegenüber den Mädchen zutreffen.

(p-m)
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