Kaarst Weniger Zuschüsse für Kitas

Kaarst · Weil das Land die Förderung der Kindergartenplätze für unter Dreijährige auf eine einmalige Pauschalzahlung umstellt, kommen auf die Stadt künftig erhebliche Mehrkosten zu.

 Die Kinder der Kita Kölner Straße müssen umziehen, weil das alte Gebäude marode ist. Der Neubau wird die Stadt Kaarst einiges kosten. Zuschüsse vom Land wird es wohl nicht geben.

Die Kinder der Kita Kölner Straße müssen umziehen, weil das alte Gebäude marode ist. Der Neubau wird die Stadt Kaarst einiges kosten. Zuschüsse vom Land wird es wohl nicht geben.

Foto: Michael Reuter

Ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 müssen deutlich mehr Plätze für Kinder unter drei Jahren in den Kindertagesstätten zur Verfügung gestellt werden. Die Stadt Kaarst arbeitet zielstrebig darauf hin, musste jetzt aber erfahren, dass das Land die Förderung plötzlich umstellt.

Es kann nicht mehr mit Zuschüssen in Höhe von 90 Prozent der einzelnen Maßnahmen gerechnet werden, sondern mit lediglich 246 000 Euro für alle noch ausstehenden Maßnahmen. Gegenüber der alten Regelung bedeutet das Mehrkosten von rund 400 000 Euro für die Stadt.

Hinzu kommt, dass die Stadt alle darüber hinaus gehenden Baumaßnahmen komplett selber zahlen müsste. Jugenddezernent und Kämmerer Heinz Dieter Vogt geht in diesem Zusammenhang von Kosten in Höhe von 700 000 Euro aus. Diese Zahl gilt jedoch nur, wenn lediglich 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Platz in einer Kindertagesstätte beanspruchen. Steigt der Prozentsatz — Vogt hält 60 Prozent für durchaus realistisch — muss die Stadt noch weit mehr Geld in die Hand nehmen.

Mit den bisher umgesetzten Baumaßnahmen wurden insgesamt 104 Plätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen in folgenden Einrichtungen: St. Aldegundis, St. Antonius, Geranienweg, Robert-Bunsen-Weg, Büdericher Straße, Thüringenstraße und Alte Heerstraße. Weitere Anträge sind eingereicht worden, so dass zusätzlich 73 Plätze geschaffen werden können.

Die Anträge sind im vergangenen Jahr eingereicht worden, die Stadt wartete vergeblich auf eine Bewilligung der Zuschüsse in Höhe von 90 Prozent der Investitionssumme. Seit vergangener Woche steht fest, dass es diese Förderung nicht mehr geben wird. 246 000 Euro als einmalige Pauschalzahlung sollen ausreichen.

Vogt nennt die Belastung, die auf die Stadt zukommt, "einen Kraftakt erster Güte". In Büttgen soll auf dem Gelände der Grundschule Lichtenvoorder Straße eine neue Kindertagesstätte errichtet werden. Und in Kaarst ist ebenfalls ein zusätzliches Gebäude erforderlich. Grob geschätzt wird jedes mit 1,4 bis 1,6 Millionen Euro zu Buche schlagen. Und auf den Kosten wird die Stadt sitzen bleiben — zumindest nach dem aktuellen Stand der Dinge.

Einen Hoffnungsschimmer sieht Vogt allerdings noch: "Nach einer Rechtsprechung des Oberverwaltunsggerichts ist das Land mit in der Pflicht, für Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zu sorgen. Das Gericht hat außerdem festgestellt, dass die Betriebskostenförderung durch das Land in der Vergangenheit zu knapp ausgefallen ist." Noch sei nicht erkennbar, wie das Land auf dieses Urteil reagiert.

(NGZ)
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