Kaarst Tageseltern ziehen Klage gegen die Stadt zurück

Kaarst · Fünf Tagesmütter und -väter haben die Stadt in 13 Fällen auf höhere Bezahlung verklagt. Jetzt hat die Politik diese rückwirkend beschlossen.

 Anders als bei der Betreuung in einer Kita ist es Ziel der Tagespflege, ein Kind individuell zu fördern, und zwar in einer familiären Atmosphäre.

Anders als bei der Betreuung in einer Kita ist es Ziel der Tagespflege, ein Kind individuell zu fördern, und zwar in einer familiären Atmosphäre.

Foto: dpa-tmn

Für viele Familien in Kaarst sind sie schon lange unverzichtbar. Tagsüber ersetzen sie nach Möglichkeit Mama und Papa, zumindest aber eine Kita. Sie betreuen bis zu fünf Kinder auf einmal, kaufen ein, bilden sich fort, kochen, waschen und tragen dabei das wirtschaftliche Risiko. Dem gegenüber stand in Kaarst bis vor Kurzem eine nicht angemessene Vergütung. In 13 Fällen - seit Juni 2014 - haben fünf Tagesmütter und -väter die Stadt unter anderem auf eine Erhöhung der Geldleistung verklagt. Dahinter steht eine Änderung im Kinderbildungsgesetz.

Kaarst: Tageseltern ziehen Klage gegen die Stadt zurück
Foto: Hammer, Linda (lh)

Denn: Im Mai vergangenen Jahres wurde vom Landtag beschlossen, dass Tagespflegepersonen mit Neuverträgen ab dem 1. August 2014 keine Zuzahlung von Eltern mehr entgegennehmen dürfen. Eltern sollten fortan, bei gleicher Anzahl an Betreuungsstunden, entsprechend ihrem Einkommen den gleichen Beitrag für die Betreuung in einer Kita oder für eine Tagesmutter an die Stadt zahlen. Nachdem der Referentenentwurf zu diesem Gesetz im Dezember 2013 vorgestellt wurde, wandten sich einige Tageseltern im Februar mit der Bitte, die Höhe ihres "Lohnes" zu überprüfen und anzupassen, an das Kaarster Jugendamt.

"Seitens der Verwaltung war - unabhängig vom Zuzahlungsverbot - ohnehin geplant, die Geldleistung ab dem 1. Januar 2015 zu erhöhen", betont Jugend- und Sozialdezernent Sebastian Semmler. "Entsprechende Mittel wurden daher bereits bei den Planungen für den Haushalt 2015 berücksichtigt." Die Politik brauchte für die Entscheidung allerdings etwas länger.

Im September beantragte die FDP die Heraufsetzung der Stundensätze der Tageseltern. Rund 30 gibt es in Kaarst derzeit. Die Klagenden erklärten sich mit einem von der Stadt vorgeschlagenen Ruhen der anhängigen Verfahren einverstanden, bis der Rat über die Anpassung der laufenden Geldleistungen entschieden hat.

Ende Dezember schließlich hat der Stadtrat diese rückwirkend zum 1. August 2014 beschlossen. Für die Kaarster Tageseltern war das "rückwirkend" Voraussetzung für eine außergerichtliche Einigung. "Zwischenzeitlich haben Gespräche mit den fünf Klägern stattgefunden", sagt Sebastian Semmler. "Alle haben sich dahingehend erklärt, die Klagen aufgrund dieser Beschlüsse zurücknehmen zu wollen."

Die Tagespflege wird für die Stadt Kaarst in diesem Jahr damit um rund 250 000 Euro teurer. Je nach Qualifizierung und Alter der Kinder bekommen Tagesmütter und -väter nun zwischen 3,80 und fünf Euro pro Stunde und Kind. Für die rückwirkende Erhöhung der Geldleistung mussten für das Haushaltsjahr 2014 zusätzlich rund 100 000 Euro bereitgestellt werden. Die Summe wird voraussichtlich aus Mehreinnahmen im Jugendhilfeetat gedeckt.

(NGZ)
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