Kaarst Tageseltern sollen mehr Geld bekommen

Kaarst · Der Jugendhilfeausschuss entscheidet heute Abend darüber, ob die Bezüge von Tagesmüttern und -vätern erhöht werden.

 Tagesmutter Bianca Goeres mit Tageskindern Carlotta (2) und Tjalda (3)

Tagesmutter Bianca Goeres mit Tageskindern Carlotta (2) und Tjalda (3)

Foto: Linda Hammer

Mit der Entscheidung für den Job als Tagesmutter hat Bianca Goeres vor fünf Jahren drei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Sie hat eine erfüllende Aufgabe gefunden, eine Möglichkeit, das Familieneinkommen aufzubessern und — ein erstes "Leih-Geschwisterchen" für ihren 2008 geborenen Sohn. Die Kinder sind zusammen groß geworden. Heute betreut Goeres fünf Zweijährige in ihrem Einfamilienhaus: ganztags, fünf Tage pro Woche. Das ist das absolute Maximum. Jetzt will die Stadt Kaarst den Lohn für die Arbeit der Tageseltern — 40 gibt es derzeit, darunter zwei Männer — zum ersten Mal seit vier Jahren aufstocken. Heute Abend entscheidet darüber der Jugendhilfeausschuss.

Für die Betreuung von Unter-Dreijährigen sollen Tagespflegepersonen mit einer sogenannten Grundqualifizierung ab dem 1. August monatlich 656 Euro von der Stadt bekommen — anstatt, wie bislang, 620 Euro. Für Kinder ab vier Jahren gibt es 592 Euro (bisher 559 Euro). Tageseltern mit Aufbauqualifizierung bekommen künftig 708 statt 670 Euro für Unter-Dreijährige und 638 statt 604 Euro für ältere Kinder. Die Sätze beziehen sich auf eine Betreuungszeit von 45 Stunden pro Kind und Woche. Zusätzlich übernimmt die Stadt 50 Prozent der Aufwendungen zur Alters-, Kranken- und Pflegeversicherung, die Kosten für eine Unfallversicherung und Qualifizierungen. "Tageseltern erfüllen eine verantwortungsvolle Aufgabe", sagt Jugenddezernent und Erster Beigeordneter Heinz Dieter Vogt. Eine Erhöhung der Bezüge sei quasi überfällig.

Anders als bei der Betreuung in einer Kindertagesstätte ist es Ziel der Tagespflege, ein Kind individuell zu fördern, und zwar in einer familiären Atmosphäre. Emotionale Bindungen wie bei Bianca Goeres sind deshalb nicht nur erlaubt, sondern sogar gewünscht. Grundsätzlich gilt: Jede Tagespflegeperson, die Kinder gegen Entgelt länger als drei Monate mehr als 15 Stunden wöchentlich außerhalb des elterlichen Haushalts betreut, bedarf einer Pflegeerlaubnis des Jugendamts.

Wer Kinder in Tagespflege betreuen will, muss demnach mindestens einen Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, zwischen 21 und 67 Jahre alt und physisch wie psychisch gesund sein — unter anderem. Überprüft werden aber auch persönliche Eigenschaften wie Zuverlässigkeit, Flexibilität, Ausgeglichenheit, emotionale Stabilität und Einfühlungsvermögen, sowohl gegenüber Kindern wie auch Erwachsenen. "Die Chemie zwischen Eltern und Pflegeperson muss stimmen", sagt Bianca Goeres. "Das ist ein bisschen wie bei der Partnervermittlung." Die geplante Erhöhung der Bezüge hält sie für sinnvoll, auch, wenn ihr davon am Ende vielleicht nicht viel bleibt. Weil sich die neben dem festen Elternbeitrag anfallende Zuzahlung, zum Beispiel für die Verpflegung, so möglicherweise verringern lässt, könnte das, so Goeres, ein weiterer Anreiz für eine Eltern-Entscheidung "pro Tagespflege" sein.

(NGZ/rl)
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