Kaarst Tageseltern erhalten höheres Honorar

Kaarst · Rund 250 000 Euro kostet es, die Stundensätze für Tageseltern zu erhöhen. Nach erneuter Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) will die Stadt an der Gleichstellung von vorschulischer Betreuung und Ogata festhalten.

Die Stadt Kaarst hält nach der zweiten Änderung des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) der Landesregierung an ihrer Gleichstellung von vorschulischer Betreuung und offener Ganztagsbetreuung fest. Sie verzichtet dadurch bei den Elternbeiträgen auf rund 213 000 Euro.

Denn die Stadt geht einen Schritt weiter als der Landesgesetzgeber, indem sie die offene Ganztagsschule auch weiterhin in ihre Regelung aller Elternbeiträge mit einbezieht. "Für das Prädikat der kinder- und familienfreundlichen Stadt geben wir die Ogata somit freiwillig hinzu", sagte der Erste Beigeordnete Heinz Dieter Vogt im Jugendhilfeausschuss. Sobald sich also ein Kind im letzten (beitragsfreien) Kindergartenjahr befindet, könnte in jenem Jahr über die Geschwisterregelung letztendlich sogar die Betreuung aller anderen Kinder für die Familie kostenlos sein. Das kalkulierte Beitragsminus von 213 000 wird im Haushaltsplanentwurf für 2015 bereits berücksichtigt, die Satzungsbeschlüsse durch die Politik stehen noch aus.

Weitere Mehrausgaben von rund 250 000 Euro pro Jahr würde die Anhebung der Stundensätze für Tageseltern ausmachen. Die FDP hatte dies im Jugendhilfeausschuss beantragt. Je nach Qualifizierung und Alter der Kinder würden die Tagesmütter und -väter dann zwischen 3,80 und fünf Euro pro Stunde und Kind von der Stadt erhalten. Hintergrund ist, dass eine freiwillige Zuzahlung der Eltern an die Kindertagespflegeperson durch Kibiz inzwischen untersagt wird.

Die Stadtverwaltung befürwortet den Vorstoß der Liberalen: "Die Geldleistungen sollen in Anlehnung an die tarifliche Lohnentwicklung erfolgen und eine wertschätzende Anerkennung für die Arbeit der Tageseltern sein", heißt es in ihrer Begründung. Hierüber wird nun in den Haushaltsberatungen der Ratsfraktionen entschieden.

Die erneute Novellierung des Kibiz betrifft im Wesentlichen die Regelungen zur Beitragsfreiheit für den Besuch von Kindertagesstätten und auch wenn Tageseltern zum Einsatz kommen. Das hatte zur Folge, dass die Stadt Kaarst ihre Satzungen zur Erhebung von Elternbeiträgen neu fassen muss.

Das Kinderbildungsgesetz ist ein sehr komplexes Werk und fordert von den Kommunen unter anderem ein beitragsfreies letztes Kindergartenjahr ein. Über eine Refinanzierung hatte sich die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen lange Zeit jedoch nicht geäußert.

Die Stadtverwaltung nahm sich darum zu den beiden Satzungen auch die der Offenen Ganztagsschule (Ogata) vor, schuf einen sogenannten Familienbeitrag und erhob ihn, falls sich Geschwisterkinder in derselben oder einer anderen Betreuungsform befanden. Er richtete sich nach der höchsten zu zahlenden Gebühr.

Andere Kommunen praktizierten das ebenfalls, allerdings war die Vorstellung des Gesetzgebers eine andere. Mit der zweiten Kibiz-Änderung unterstreicht er in aller Konsequenz noch einmal die Beitragsfreiheit für ein Kind im letzten Jahr vor der Grundschule. Dafür ist nun auch die Refinanzierung zugesichert.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort