Kaarst Strikte Regeln für Kindertrödel

Kaarst · Weil sich Anwohner in der Vergangenheit unter anderem über Ruhestörungen und Verkehrschaos beschwerten, hat die Stadt die Vorgaben für den Kindertrödelmarkt in Büttgen verschärft. Stellflächen müssen jetzt beantragt werden.

 Kleiner, aber feiner soll er werden: Das Gelände für den Kindertrödelmarkt in Büttgen wird künftig begrenzt.

Kleiner, aber feiner soll er werden: Das Gelände für den Kindertrödelmarkt in Büttgen wird künftig begrenzt.

Foto: lber

Er war schon so gut wie "tot", der traditionelle Kindertrödelmarkt in Büttgen, gestorben an Maßlosigkeit: Noch weit vor dem Morgengrauen kamen die ersten Anbieter, störten die Nachbarn. Sie machten sich mit ihren Ständen nicht nur auf dem Rathausplatz breit, sorgten für ein Verkehrschaos. Und dass immer häufiger auch Neuwaren angeboten wurden, war ebenfalls nicht im Sinne des Erfinders. Jetzt legte die Verwaltung im Jugendhilfeausschuss ein neues, straffes Konzept für den nächsten Kindertrödelmarkt am 26. August vor.

Einfach vorfahren, Heckklappe öffnen, Stand aufbauen, wo man möchte — das wird es in Zukunft nicht mehr geben. Auch nicht das rücksichtslose Verhalten den Nachbarn gegenüber durch Aufbauen der Stände mitten in der Nacht. Stadtjugendpfleger Ralf Schilling legte jetzt im Ausschuss ein Konzept vor, das sehr gut ankam. Es beinhaltet ganz wesentliche Änderungen.

So muss jede Stellfläche im Jugendamt beantragt werden. Das Anmeldeformular steht rechtzeitig auf der Internetseite der Stadt als Download zur Verfügung. Durch die Anmeldung erklären sich die Teilnehmer mit den Rahmenbedingungen einverstanden — und müssen erstmals eine Gebühr bezahlen, nämlich zehn Euro pro Stand.

Die Zahl der zwei mal zwei Meter großen Stände soll auf 400 begrenzt werden. Zusätzlich kommen rund 50 Stände in unmittelbarer Nähe des Rathaus-Eingangs. Diese Plätze sind nur einen Quadratmeter groß und dürfen ausschließlich von Kindern bestückt werden — sie werden auch künftig gebührenfrei vergeben.

Reglementiert wird auch das Sortiment: Verkauft werden dürfen nur Kinderspielsachen, Kinderbekleidung sowie Gebrauchsgegenstände für Kinder, keine Neuwaren also, aber auch kein Trödel aus Großmutters Zeiten. Um nächtliche Ruhestörungen zu vermeiden, ist der Aufbau erst ab 7 Uhr erlaubt; die Veranstaltungszeit wurde auf 15 Uhr begrenzt. Begrenzt wird auch das Gelände für den Kindertrödelmarkt: Er darf lediglich auf dem Rathausplatz und der Geschäftsstraße am Rathausplatz aufgebaut werden. Damit bleiben alle Straßen rund um das Rathaus wie Pampus-, Bach- und Bahnstraße unberührt.

Vor rund 28 Jahren war der Kindertrödelmarkt als kulturelles Angebot für Kinder ins Leben gerufen worden. Jetzt wird das einstmals sehr reichhaltige kulturelle Rahmenprogramm auf eine Attraktion, die Hüpfburg, begrenzt. Eine Beschallungsanlage wird nur installiert, um eventuelle Durchsagen zu ermöglichen.

(NGZ/rl)
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