Umstrittene Kosten für Festplatz-Erschließung Streit um Erschließungsgebühren in Vorst

Von Bettina Holleczek

Zwei Käufer privater Grundstücke an der Wattmannstraße (im Bauabschnitt II) sind erbost: Klaus Beul und Hans Ebels äußerten jetzt den Verdacht, die Verwaltung bevorzuge die Erwerber städtischer Grundstücke in der Vorster Ortsmitte. Sie erhebe für die Erschließung städtischer Areale im I. Bauabschnitt ("Auf dem Rott") günstigere Beiträge als bei privaten Flächen.

Gegen die "Ungleichbehandlung" wollen drei Käufer vorgehen: Um die unterschiedlich hohen Erschließungskosten für städtische und private Grundstücke im Baugebiet in der Vorster Ortsmitte ist ein Streit entbrannt.

NGZ-Foto: H. Jazyk

Fraglich sei auch, ob die Stadt die Kosten für die Erschließung des allgemein genutzten Festplatzes allein auf die wenigen Anlieger abwälzen dürfe. Klaus Beul: "Da werden die Bürger abgezockt." Unter den Grundstücks-Eigentümern im Bauabschnitt II herrscht Unruhe: Die Stadt Kaarst hat die Bescheide über Vorausleistungen auf die Erschließungskosten versandt und den Eigentümern zwischen 52 und 65 Mark pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Rechnung gestellt. Hans Ebels, wie Klaus Beul und Albrecht Mlotkowski einer der betroffenen Eigentümer, kritisierte: "Die Stadt verlangt bereits Geld für Leistungen, die noch gar nicht erbracht worden sind.

Berechnungs-Grundlage für diese Zahlung sind die Kosten für den endgültigen Straßenausbau bis zu Fertigstellung." Albrecht Mlotkowski: "Die Stadt lässt sich durch die Grundstücks-Eigentümer ein Darlehen gewähren, da sie den Erschließungsbeitrag jetzt kassiert, die Straßen jedoch erst viel später fertigstellt." Die Käufer räumen aber ein: Laut Baugesetz stehe den Städten dieses Recht zu. Was die Drei jedoch "auf die Palme bringt": Im Bauabschnitt I habe die Stadt selber Grundstücke verkauft, die Eigentümer aber nur mit Erschließungskosten von zwölf Mark pro Quadratmeter zur Kasse gebeten, obwohl der Endausbau der Straße völlig identisch erfolgen solle. Hans Ebels und Klaus Beul sprachen von "Bevorzugung", denn den Käufern städtischer Flächen seien "lediglich die bisher entstandenen Aufwendungen für die Herstellung von Baustraßen in Rechnung gestellt" worden.

Ebels: "Wir fordern Gleichbehandlung zwischen den Käufern städtischer Grundstücke und den Käufern der Grundstücke von privaten Anbietern." Natürlich seien er und seine Mitstreiter bereit, Erschließungsbeiträge zu leisten. Sie würden aber nicht klaglos hinnehmen, "wenn einem Teil der Grundstücks-Käufer ein Vorteil gewährt wird und anderen nicht". Klaus Beul will sogar gehört haben, "zwei persönliche Freunde des Bürgermeisters" hätten Bescheide über niedrigere Erschließungskosten erhalten. Verwaltungschef Franz-Josef Moormann wies diesen Vorwurf der Begünstigung bestimmter Grundstücks-Käufer gestern entschieden zurück und erklärte: "Ich habe an keinem einzigen dieser Bescheide mitgewirkt." Die Berechnungs-Grundlagen für die Bescheide seien vom Bereich Tiefbau ermittelt worden - das gesamte Bescheid-Verfahren sei vom städtischen Justitiar Hans-Ulrich Boehm rechtlich geprüft worden.

Moormann erklärte, im Bauabschnitt I seien vorläufige Bescheide auf Basis der Kostenberechnungen von 1983 (plus zehn Prozent) erfolgt - im Bauabschnitt II sei die Schätzung der Kosten zuletzt Mitte November aktualisiert worden - ein "rechtmäßiges Vorgehen". Den Bürgern stünde offen, Rechtsmittel einzulegen. Ein Widerspruch gegen den Bescheid sei von der Stadt abgelehnt worden, so Beul - daher werde auch die Vollziehung des Bescheides nicht bis zur Fertigstellung der Erschließungsanlagen ausgesetzt.

Bis zum Verwaltungsgericht will der Holzbüttgener gehen und die Stadt veranlassen, "zahlreiche Fehler in den Berechnungs-Grundlagen für die Vorausleistungs-Bescheide" zu korrigieren ("Die Erschließungskosten dürften maximal bei 55 Mark pro Quadratmeter liegen"), denn einzelne Grundstücke seien bei der Berechnung nicht berücksichtigt worden - so auch der Festplatz. Hier argumentiere die Stadt, es handele sich um eine "Grünfläche", obwohl auf dem Festplatz der Bau eines Schießhauses beantragt sei. Moormann: "Als Grundlage für die Berechnung von Erschließungskosten dient der jeweils gültige Bebauungsplan - er weist dort eine Grünfläche aus."

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