Kaarst Straßen-Plan für Ikea wird geändert

Kaarst · Donnerstag soll der Rat die Abwägungen der eingegangen Anregungen zum Bebauungsplan "K 37n – Büttgen" beschließen. Die Straßenplanung sieht die Verwaltung eigentlich als fertig an. In Gewerbegebietsbereichen soll es dennoch Änderungen geben. Teile des Plans werden neu offengelegt.

 Das neue Gewerbegebiet "Kaarster Kreuz" soll sich an das bereits bestehende Gebiet "Hüngert" anschließen.

Das neue Gewerbegebiet "Kaarster Kreuz" soll sich an das bereits bestehende Gebiet "Hüngert" anschließen.

Foto: Lothar Berns

Donnerstag soll der Rat die Abwägungen der eingegangen Anregungen zum Bebauungsplan "K 37n — Büttgen" beschließen. Die Straßenplanung sieht die Verwaltung eigentlich als fertig an. In Gewerbegebietsbereichen soll es dennoch Änderungen geben. Teile des Plans werden neu offengelegt.

Aus "verwaltungspsychologischer" Sicht ist es ein weiterer Schritt nach vorne auf dem langen Weg zum geplanten "Ikea-Gewerbegebiet Kaarster Kreuz". Zeitlich gesehen ist es erneut ein Schritt zurück: Am Donnerstag soll der Rat die Abwägungen der eingegangen Vorschläge und Bedenken aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan (B-Plan) "K 37n — Büttgen" treffen.

Die Straßenplanung sieht die Stadt mittlerweile als weitgehend ausgereift an. In einzelnen Gewerbegebietsbereichen abseits der Straßentrasse soll es dennoch Änderungen geben — wegen immissions- beziehungsweise lärmschutzrechtlicher Fragen und solcher zum Umgang mit im Plangebiet festgesetzten Ausgleichsflächen. Teile des B-Plans müssen deshalb noch einmal neu ausgelegt werden. Die Verwaltung gibt sich trotzdem gelassen. Für die Straßenplanung, heißt es aus dem Rathaus, hätten diese "kleinen Verschiebungen" keine Bedeutung.

Zur Erklärung: Durch den Bebauungsplan "K 37n — Büttgen" soll neben der planerischen Neuordnung einiger Gewerbegebietsflächen vor allem das Planrecht für den Straßenneubau der K 37n geschaffen werden, durch den das Gewerbegebiet "Kaarster Kreuz" künftig verkehrlich erschlossen wird. Im Bereich der Straßenplanung, sagt nun die Verwaltung, ergäben sich aufgrund der vorgebrachten Anregungen keine Änderungen an zeichnerischen Darstellungen oder textlichen Festsetzungen.

Und weil die entsprechende Flächennutzungsplanänderung inzwischen auch von der Bezirksregierung genehmigt worden sei, sei in dieser Hinsicht ein gesicherter Planungsstand gegeben. Der wiederum ist eine wichtige Voraussetzung, um die Chance auf den Erhalt dringend benötigter Fördermittel für den Bau der neuen "Ikea-Straße" aus dem sogenannten Entflechtungsgesetz zu wahren. Manfred Meuter, Technischer Beigeordneter, rechnet mit einer Entscheidung darüber erst im kommenden Jahr.

Und dennoch: Der Satzungsbeschluss über den gesamten Bebauungsplan "K 37n — Büttgen" kann vom Rat erst nach der erneuten, eingeschränkten Offenlage getroffen werden. Die Mehrheitsfraktion im Rat stärkt der Stadt den Rücken: "Dass die Verwaltung aufgrund der eingegangen Anregungen Veränderungen an einzelnen Festsetzungen in den Gewerbegebietsbereichen vorschlägt, zeigt, wie ernst jede einzelne Anregung genommen wird", sagt CDU-Stadtverbands- und Vizefraktionschef Lars Christoph.

(NGZ/rl)
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