Kaarst Stadt weist auf Kanalschäden hin

Kaarst · Auch wenn das Gesetz zur Dichtheitsprüfung derzeit noch ausgesetzt ist, muss der Hauseigentümer seine Abwasseranlage überwachen.

 Alle 15 Jahre muss eine Kommune die öffentlichen Kanäle der Stadt untersuchen. Über mögliche Schäden informiert sie auch Hausbesitzer.

Alle 15 Jahre muss eine Kommune die öffentlichen Kanäle der Stadt untersuchen. Über mögliche Schäden informiert sie auch Hausbesitzer.

Foto: lber

Vermehrt bekommen Bürger in der letzten Zeit Post von der Stadt Kaarst mit dem Hinweis auf Schäden an ihrem Hausanschluss zur Kanalisation. Viele vermuten dahinter die Aufforderung zur Dichtheitsprüfung. Doch dem ist nicht so.

Das Gesetz zur Dichtheitsprüfung der Hausanschlüsse durch den Grundstückseigentümer ist momentan noch ausgesetzt. Entsprechend eines Erlasses des Landesumweltministeriums hatte die Stadt Kaarst im vergangenen Jahr eine Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen erlassen. Je nach Straße liegt der Zeitraum zwischen 2014 und 2022. Ohne rechtskräftiges Landesgesetz wird der Hauseigentümer auch nicht zur Dichtheitsprüfung aufgefordert.

Das spricht ihn allerdings nicht frei von seiner allgemeinen Sorgfaltspflicht, den korrekten Zustand und die Funktionsfähigkeit seiner Abwasseranlage zu überwachen. So schreiben es das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Bundesrepublik Deutschland und die Entwässerungssatzung der Stadt Kaarst vor. "Was das Gesetz allerdings nicht nennt, sind Intervalle der Kontrolle", sagt Günter Hüsges vom städtischen Tiefbauamt.

Die Kommune ist verpflichtet, alle 15 Jahre ihre öffentlichen Kanäle zu untersuchen. Mit einer Kamera wird die Kontrolle durchgeführt. Fällt dabei ein Schaden am Hausanschluss auf, informiert die Stadt den Grundstückseigentümer und empfiehlt ihm eine Kontrolle seines Abwasserkanals. Wenn zum Beispiel der Stutzen herausragt, könnte sich das Rohr gelockert haben. Wenn bereits Wurzeln aus dem Rohr in den öffentlichen Kanal wachsen, besteht dringender Handlungsbedarf, denn sonst könnte der Keller bald unter Wasser stehen. Die Stadt betreibt diese Informationspolitik bereits seit einigen Jahren. Häufig schreibt sie direkt alle Hauseigentümer der Straße an und lädt zu einem Ortstermin ein. Auf Digitalfotos kann der Schaden gut sichtbar gezeigt werden.

"In der Regel ist dann auch an anderen Hausanschlüssen etwas nicht in Ordnung. Unser Hauptziel ist aber der Informationsfluss an die Bürger", sagt Tiefbauamtsleiter Jan Opial. Das öffentliche Kanalnetz umfasst 197 Kilometer. Der Großteil entstand nach dem Zweiten Weltkrieg. Entsprechend des Alters häuft sich jetzt der Sanierungsbedarf. Zuletzt war die Stadt auf der Holzbüttgener- und der Hardenbergstraße tätig. Aktuell arbeitet sie auf der Michaelstraße.

"Bei den Tiefbauarbeiten kontrollieren wir dann auch den Hausanschluss und bieten dem Hauseigentümer an, dass die Sanierung im Zuge unserer Maßnahme stattfindet, wenn die Baugrube noch offen ist", erklärt Opial. Dadurch würde der Anlieger schon einmal die Kosten für den Aufbruch der Straßendecke sparen.

(NGZ/ila)
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