Kaarst Stadt lässt gesunden Baum fällen

Kaarst · Der Spitzahorn hatte in Büttgen Schäden an einem Gebäude verursacht.

Es kommt so gut wie nie vor, die Politik das "Todesurteil" über einen gesunden Baum fällt. Insofern war die Entscheidung, einen stattlichen Spitzahorn mit einem Stammumfang von 1,40 Meter an der Hardenbergstraße vor dem Haus Nummer 3 entfernen zu lassen, eine große Ausnahme. "Sie wissen selbst, wie sehr wir um jeden Baum kämpfen, aber hier werden wir die Fällgenehmigung erteilen", erklärte Sabine Kühl (SPD).

"Wird das Gebäude gefährdet durch die Wurzeln des Baumes?", wollte Heinrich Hannen (Die Grünen) wissen. "Ja, es gab schon einige Versicherungsschäden", gab die Technische Beigeordnete Sigrid Burkhart zu verstehen. Es ist in der Vergangenheit zu Feuchtigkeitsschäden gekommen.

Als Ersatz sollte eigentlich ein Kugelahorn mit einem Stammumfang von 18 bis 20 Zentimetern gepflanzt werden. "Wir sollen dort keinen neuen Baum pflanzen, sonst haben wir in 20 Jahren wieder dasselbe Theater", riet Reiner Milde (CDU). Die Ersatzpflanzung, so der Beschluss des Umweltausschusses, soll an anderer Stelle in Büttgen erfolgen, möglicherweise auf einer freien Fläche auf dem Gelände der im Bau befindlichen Feuerwache. Der Beschluss wurde ohne Gegenstimme gefasst, bei Enthaltung der Grünen.

Sigrid Burkhart stimmte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses darauf ein, dass möglicherweise eine ungewisse Anzahl weiterer Bäume im Stadtgebiet gefällt werden müssen: "Wir lassen zurzeit ein Baumkataster erstellen. In diesem Zusammenhang werden die Bäume gründlich auf ihren Zustand hin überprüft, und zwar relativ intensiv", erklärte Burkhart.

Auf diese Weise sei erkannt worden, dass auf dem Büttgener Friedhof insgesamt sechs Bäume gefällt werden müssen. Darunter befinden sich eine Rosskastanie mit einem Stammumfang von 1,60 Metern und eine Vogelkirsche mit 1,20 Metern Stammumfang. "Es kann passieren, dass an der einen oder anderen Stelle weitere Bäume gefällt werden müssen", sagte die Technische Beigeordnete.

(NGZ)
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