Ab Januar 2024 Stadt Kaarst sucht ehrenamtliche Schöffen
Kaarst · Die Stadt Kaarst sucht Bürgerinnen und Bürger, die sich ab dem 1. Januar 2024 für einen Zeitraum von fünf Jahren ehrenamtlich in Strafprozessen als Schöffen oder Jugendschöffen einsetzen wollen.
Die Verfahren finden nach Angaben der Stadt am Landgericht Düsseldorf oder Amtsgericht Neuss statt. Schöffen beteiligen sich an der Rechtsprechung und leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Sie begleiten den Prozess von der Anklage bis zum Urteil, das sie gemeinsam mit dem Berufsrichtern fällen.
Im Erwachsenenstrafrecht urteilen Ehrenamtler im Rahmen des anwendbaren Straf- und Strafprozessrechts, auch bezeichnet als allgemeines Strafrecht. Jugendschöffen sind mit Strafverfahren befasst, die Angeklagte im Alter zwischen 14 und 21 Jahren betreffen. Schöffe kann nur werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und zum Zeitpunkt der Aufstellung seinen Wohnsitz in Kaarst hat. Schöffen müssen bei Amtsantritt am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre sein.
Das verantwortungsvolle Amt verlangt von Schöffen außerdem ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, Unvoreingenommenheit und Selbstständigkeit. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes ist auch eine gesundliche Eignung notwendig. Wer sich für das Jugendschöffen-Amt interessiert, sollte zudem Erfahrung in der Jugenderziehung mitbringen.
Das für die Bewerbung erforderliche Formular ist auf der Internetseite der Stadt (www.kaarst.de) oder bei folgenden Ansprechpartnerinnen zu finden: Schöffenamt im Erwachsenstrafrecht Stadt Kaarst, Am Neumarkt 2, Zimmer 213, Gabriele Bellinghausen (Telefon 02131 987 565, E-Mail gabriele.bellinghausen@kaarst.de), Schöffenamt im Jugendstrafrecht Stadt Kaarst, Am Neumarkt 2, Zimmer 126, Heike Schmelzer (02131 987326, E-Mail heike.schmelzer@kaarst.de). Das unterschriebene Bewerbungsformular muss bis zum 31. März vorliegen.