Fall Daniel D. Staatsanwalt fordert zwölf Jahre Haft für Cousin

Kaarst/Düsseldorf · Die Anklagebehörde geht von einer Verurteilung wegen Totschlagschlags aus. Die Vertretung der Nebenklage spricht von Mord.

Prozessauftakt im Fall Daniel D. aus Kaarst
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Es ist Verhandlungstag acht im Prozess um den mysteriösen Tod des 35 Jahre alten Versicherungskaufmanns Daniel D. aus Dormagen. Kurz bevor Richter Rainer Drees die Beweisaufnahme schließt, übergibt der Vater des Getöteten ein Fotoalbum an die Schwurgerichtskammer. Der 68-Jährige weint. Auf zwei Bildern ist sein Sohn zu erkennen: groß, durchtrainiert, braun gebrannt, fröhlich — zwei Schnappschüsse aus dem letzten gemeinsamen Strandurlaub mit den Eltern im vergangenen Jahr.

Die Fotos sollen belegen, wie körperlich überlegen Daniel D. seinem Cousin war, der jetzt wegen Totschlags auf der Anklagebank des Landgerichts sitzt. Die Eltern, die im Verfahren als Nebenkläger auftreten, und ihr Anwalt gehen von einem heimtückischen Mord aus — heimtückisch im Sinne eines im Strafgesetzbuch vorgeschriebenen Mordmerkmals, demzufolge der Täter die "Arg- und Wehrlosigkeit" des Opfers ausnutzt. Vater und Mutter D. sind überzeugt: Ihr Neffe hat ihren Sohn unter einem Vorwand an die dunkle K 37 gelockt; mit einem Angriff seines Cousins hat Daniel zu keinem Zeitpunkt gerechnet; als es doch dazu kam, blieb ihm keine Chance, sich zu wehren; hätte er sich gewehrt, hätte er den Angeklagten womöglich niedergerungen.

Der 28-Jährige, der in Korschenbroich "Garten an Garten" mit dem Opfer aufwuchs, soll seinen Cousin am 11. Dezember vergangenen Jahres am Rande der Kreisstraße auf brutale Art und Weise erschlagenhaben. Weder der Tathergang, noch das Motiv, noch die Tatwaffe konnten zweifelsfrei ermittelt werden. Der Student, der bis zu seiner Verhaftung als Aushilfssportlehrer an einem Willicher Gymnasium arbeitete, schweigt dazu. Trotzdem gehen Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Gericht von seiner Schuld aus. Staatsanwalt Matthias Ridder plädierte gestern auf eine Verurteilung zu zwölf Jahren Haft.

Die nachgewiesenen Blutspuren des Opfers im Auto des Angeklagten — auf dem Fahrersitz, an der -tür, auf der Handbremse und auf einer Fußmatte — in Verbindung mit dem später herausgetrennten Fahrergurt und einem benzingetränkten Sitzpolster seien die wesentlichen Punkte, die für eine Täterschaft des 28-Jährigen sprächen, sagte Ridder. Wie aneinandergereihte Filmsequenzen ins Bild passten auch die Aussagen der Zeugen, die kurz vor und kurz nach der Tat am Tatort vorbeikamen. Was das Motiv betrifft, geht die Staatsanwaltschaft von mehreren möglichen Beweggründen aus: die gehorteten Nacktfotos von Schülerinnen, die Affären, die Lüge um das gescheiterte Studium. "Der Angeklagte hatte viele Angriffspunkte", sagte Ridder. "Tragisch ist, dass trotz aller Ermittlungen der vergangenen Monate der eigentliche Tatablauf nicht rekonstruiert werden konnte. Diese Sequenz haben nur das Opfer und der Angeklagte erlebt."

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