Kaarst Sieben erste Klassen in Kaarst

Kaarst · Die Katholische Grundschule bleibt dreizügig, die GGS Stakerseite und die Matthias-Claudius-Schule zweizügig. Das hat der Schulausschuss so beschlossen. Bei Bedarf soll eine der Schulen eine Eingangsklasse mehr bilden dürfen.

 Für das Schuljahr 2013/2014 sagt der Schulentwicklungsplan voraus, dass es im Ortsteil Kaarst 223 i-Dötzchen geben wird – mehr als sonst.

Für das Schuljahr 2013/2014 sagt der Schulentwicklungsplan voraus, dass es im Ortsteil Kaarst 223 i-Dötzchen geben wird – mehr als sonst.

Foto: Michael Probst

In Kaarst soll es auch künftig drei Grundschulstandorte geben. Der Schulausschuss beschloss nach längerer Diskussion, dass die Katholische Grundschule Kaarst dreizügig bleibt und sowohl die Gemeinschaftsgrundschule Stakerseite als auch die Matthias-Claudius-Schule an der Grünstraße zweizügig sein soll.

Für ein gewisses Maß an Flexibilität sorgt der Beschluss, dass bei entsprechendem Bedarf ausnahmsweise eine der drei Schulen eine Eingangsklasse mehr bilden darf.

Bei 18 bis 30 Kindern pro Klasse wird davon ausgegangen, dass insgesamt sieben Züge in Kaarst in den kommenden Jahren ausreichen. Lediglich für das Schuljahr 2013/2014 ist ein überdurchschnittlich hohes Schüleraufkommen zu erwarten: Im Ortsteil Kaarst soll es dann 223 i-Dötzchen geben, was acht Eingangsklassen erforderlich machen würde.

Die Zweizügigkeit an der Stakerseite und der Grünstraße wurde von der Kaarster Stadtverwaltung bewusst gewählt: Es soll vermieden werden, dass eine der Grundschulen auf eine Einzügigkeit zurückfällt und dann möglicherweise aufgegeben werden muss, heißt es.

Ein Schicksal, wie es die Albert-Schweitzer-Schule ereilt hat, soll sich in Kaarst nicht wiederholen. Der Kaarster Schuldezernent Heinz Dieter Vogt gab zu verstehen, dass es den freien Elternwillen nur im Rahmen der Gesetze und der vom Schulträger festgesetzten Zügigkeit gebe.

In die Diskussion geriet jetzt vor allem die Matthias-Claudius-Schule, in der acht Gruppen mit Kindern der Klassen 1 bis 4 jahrgangsübergreifend unterrichtet werden. Schulrat Alois Mayer wies auf diese Besonderheit hin. Er vertritt die Auffassung, dass Eltern nicht verpflichtet werden könnten, ihr Kind gegen ihren Willen in einen jahrgangsübergreifenden Unterricht zu geben.

Hermann-Josef Sülzenfuß (CDU) fragte, ob es möglich sei, an der Grünstraße teilweise wieder normale Klassen zu bilden. "Wenn die Schule zu dem Ergebnis käme, dass sie dies wolle, wäre es auch möglich", antwortete der Schulrat. Mayer sieht aktuell jedoch keinen Handlungsbedarf — das pädagogische Konzept der Matthias-Claudius-Schule werde derzeit "nicht schlecht nachgefragt". Es gebe allerdings in der näheren Umgebung Schulen, die ein gemischtes System eingeführt haben.

Elke Beyer (SPD) beantragte zunächst, eine eventuell erforderliche achte Eingangsklasse nicht bei der Katholischen Grundschule einzurichten, zog diesen Antrag dann jedoch zurück. Für die Beibehaltung von drei Grundschulstandorten in Kaarst sprachen sich alle Ausschussmitglieder aus.

Grüne und UWG waren gegen die Festlegung auf sieben Züge im Ortsteil Kaarst als Regelfall. Die UWG war dagegen, die Grünen enthielten sich, alle anderen stimmten dafür, dass bei entsprechend hohen Anmeldezahlen jedes Jahr über eine optionale achte Eingangsklasse an einer der drei Kaarster Grundschulen diskutiert werden kann.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort