Kaarst Schulstreit nicht entschieden

Kaarst · Mit seiner Entscheidung für die Bussardstraße hat der Rat einen vorläufigen Schlussstrich unter den Streit um Grundschulstandorte in Kaarst gezogen. Es gab Erfolge und Niederlagen. Eine (Zwischen-)Bilanz.

Demo für die Grundschule Stakerseite im Stadtrat
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Mit CDU/FDP-Mehrheit hat der Stadtrat am Donnerstagabend eine Entscheidung für den künftigen Standort der dritten Grundschule im Ortsteil Kaarst an der Bussardstraße getroffen. Damit wurde von der Politik ein vorläufiger Schlussstrich unter ein Streitthema gezogen, das alle Beteiligten über Jahre viel Arbeit, Zeit und Nerven gekostet hat. Rückschläge und Verluste gab es auf der einen wie auf der anderen Seite. Die NGZ zieht eine (Zwischen-)Bilanz.

Vorgeschichte Auslöser der Debatte war ein Schulentwicklungsplan. Der sagte im Jahr 2007 für Kaarst deutlich sinkende Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2012/2013 voraus. Hinzu kam, dass an der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule wegen zu geringer Anmeldungen keine Eingangsklasse gebildet werden konnte. Damals wurde vonseiten der Verwaltung erstmals laut über die Zukunft der Grundschule Stakerseite nachgedacht.

Im Januar 2008 gründete sich deshalb die Elterninitiative Stakerseite, die sich seither den Kampf für einen Schulstandort in der Stadtmitte auf die Fahnen geschrieben hat. Einer von Verwaltung und Politik favorisierten sogenannten Dependance-Lösung, wonach ein Teil der Stakerseite-Grundschüler in den Räumen der Albert-Schweitzer-Schule an der Bussardstraße untergebracht werden sollte, erteilte die Bezirksregierung im Sommer 2009 eine Absage. Am Ende musste die Albert-Schweitzer-Schule geschlossen werden. Der damalige Erfolg der Elterninitiative wurde nicht ausschließlich mit Applaus bedacht. Letztlich, hieß es an der ein oder anderen Stelle, bekommen diejenigen ihren Willen, die am lautesten schreien. So wirklich vergessen hat man das in der Politik wohl bis heute noch nicht.

Schadstoffgutachten Auch, wenn sie mit der Entscheidung des Rates für die Bussardstraße vorerst ihren Willen durchsetzen konnte: Die Verwaltung hat auf dem Weg dorthin in der öffentlichen Wahrnehmung eine Menge verloren — jedenfalls in Bezug auf unbedingte Vertrauens- und Glaubwürdigkeit. In der Kommunikation der Umstände eines kurzfristig in Auftrag gegebenen Schadstoffgutachtens für die Räume an der Bussardstraße wurden der Politik — womöglich unabsichtlich — wichtige Informationen vorenthalten. Hätten die Schadstoffmesswerte am Ende nicht so deutlich unterhalb der kritischen Grenzwerte gelegen, hätte die Verwaltung jetzt wahrscheinlich keine Entscheidung "pro Bussardstraße", sondern vielmehr ein dickes Problem.

Fraktionsdisziplin Verloren hat auch die CDU — nämlich ein engagiertes Fraktionsmitglied. Hans Georg Schröder legte am Mittwoch sein Mandat nieder, weil er im Rat nicht mit seiner Fraktion und gegen seine Überzeugung für die Bussardstraße stimmen wollte. Von der Opposition musste sich die Union "Fraktionszwang" vorwerfen lassen. Dass Fraktionsdisziplin, also die Unterordnung der persönlichen Meinung im Interesse der Fraktion, in den meisten Fällen unerlässlich ist, um nach außen klare parteipolitische Entscheidungen vertreten zu können, steht außer Frage. Bodo Korzeniewsk (CDU) sagte am Donnerstag, dass die Grenze der Fraktionsdisziplin allein die Gewissensentscheidung sei. Darüber, wann eine solche vorliegt, kann man definitiv streiten. Für zwei CDU-Fraktionsmitglieder war es die Standortfrage offenbar. Am Ende stimmten Marcel Schulze Bomke-Vossschulte und Theo Thißen gegen die Bussardstraßenlösung. Von "Fraktionszwang" kann so gesehen aber nicht die Rede sein.

Bürgerbegehren Die Elterninitiative Stakerseite darf noch hoffen. Letzte Möglichkeit, eine Stadtmittelösung durchzusetzen, ist jetzt ein (kassatorisches, also kassierendes) Bürgerbegehren, das die Aufhebung des am Donnerstag getroffenen Ratsbeschlusses fordert. Für einen anschließenden Bürgerentscheid müssten rund 3000 Unterschriften gesammelt werden. Kommen diese zusammen, werden auch CDU und FDP ihre Position noch einmal überdenken müssen.

(NGZ)
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