Kaarst Schulstandort Stakerseite: Bürgerbegehren steht

Kaarst · Gut drei Wochen nach der Entscheidung des Stadtrates, die Grundschule Stakerseite spätestens zum Schuljahr 2014/2015 in das derzeit leerstehende Schulgebäude an der Bussardstraße zu verlegen, hat die Elterninitiative Stakerseite jetzt ein Bürgerbegehren formuliert, das die Aufhebung des Beschlusses zum Ziel hat. Seit Sonntag werden Unterstützungsunterschriften gesammelt. Knapp 2500 müssten bis zum 12. August zusammenkommen. Unterzeichnen dürfen alle kommunalwahlberechtigten Kaarster ab 16 Jahren. Kommen die Stimmen zusammen, wird der Rat entscheiden, ob das Bürgerbegehren zulässig ist und ob ihm entsprochen wird oder nicht.

Die Elterninitiative fordert jedenfalls den Verbleib der Grundschule Stakerseite am jetzigen Standort in der Stadtmitte, an der Pestalozzistraße – aus mehreren Gründen. Erstens sei der Standort mittelfristig, also bis etwa 2017, ohne größere Investitionen für den Schulbetrieb nutzbar, heißt es unter anderem. Darüber hinaus sehe man die Gefahr einer Fehlinvestition, weil der Standort Bussardstraße (ehemalige Albert-Schweitzer-Schule) schon einmal mangels angemeldeter Schüler geschlossen werden musste. Auch basierten alle Kostenberechnungen auf einem Schulentwicklungsplan, der nur bis in Schuljahr 2015/2016 reiche. Veränderungen der Schülerzahlen könnten zu erheblich höheren Kosten an der Bussardstraße führen, so die Argumentation.

Eine Sanierung des Stakerseite-Gebäudes auf Neubauniveau hält die Elterninitiative dagegen für unwirtschaftlich. Trotzdem wurde zur rechtlichen Absicherung des Bürgerbegehrens ein Kostendeckungsvorschlag für die Sanierung mit angegeben. Die Verwaltung rechnet mit 2,25 Millionen Euro. Als Gegenfinanzierung schlägt die Initiative einen Verkauf der Schulgrundstücke Bussardstraße und Lichtenvoorder Straße sowie Grundstücksverkäufe im geplanten Ikea-Gewerbegebiet "Hüngert II" vor.

Initiativsprecherin Inga Muth ist zuversichtlich: "Ich denke, wir haben alle Anforderungen der Verwaltung seriös bearbeitet. Wer das Bürgerbegehren unterschreibt, weiß jetzt, dass unter Umständen auch Geld in die Hand genommen werden muss."

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort