Kaarst Schlamm ist Gefahr für Kinder

Kaarst · Der kommunale Versicherungsverband GVV schätzt die fast einen Meter dicke Morastschicht im Nordkanal als riskant ein und rät zum Handeln. Die Frage ist: Wer trägt die Verkehrssicherungspflicht?

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Foto: KLXM (Grafik)

Vor anderthalb Wochen ist es passiert, an der Neersener Straße: Nach dem Zusammenstoß mit einem Kleintransporter rutschte der Wagen einer 71 Jahre alten Kaarsterin in den Nordkanal. Die Feuerwehr musste die Frau und ihren 73-jährigen Beifahrer aus dem Wagen befreien und das Auto bergen. Um ein weiteres Abrutschen des Fahrzeugs ins Wasser zu verhindern, hatten einige Helfer den Wagen stabilisiert.

Der Fall zeigt zumindest mal eines: wie schnell ein Mensch unter unglücklichen Umständen im Nordkanal landen kann. Dass das mitunter richtig gefährlich ist, davon gehen mittlerweile nicht nur die Nordkanal-Experten des Förderkreises Holzbüttgen aus. Sie waren im Herbst vergangenen Jahres selbst ins Wasser gestiegen und hatten eine sogar für Erwachsene problematisch hohe Schlammschicht entdeckt. Auch der kommunale Versicherungsverband GVV schätzt den fast einen Meter hohen Morastboden in dem an der Stadthalle Neuss entspringenden Gewässer vor allem für Kinder als äußerst riskant ein. In einem Schreiben an den Wasser- und Bodenverband Nordkanal, das der NGZ vorliegt, wird zum Handeln geraten, weil nicht nur "ein erhebliches haftungsrechtliches", sondern auch ein "strafrechtliches Risiko im Raum steht".

Zur Erklärung: Die GVV ist eine Art Haftpflichtversicherer für Kommunen. Mit ihr haben die Gemeinden eine spezielle Selbstversicherung geschaffen, die kommunale Risiken als Solidar- und Gefahrengemeinschaft trägt. Insbesondere für "eventuell unbedacht in den Kanal hineingelangende Kleinkinder", auf die "Wasser eine starke Anziehungskraft" hat, sieht die GVV nun eine Gefahr. Die Notwendigkeit, etwas zu tun, heißt es weiter, ergebe sich daraus, dass das Risiko des Einsinkens und Ertrinkens wegen einer mit 20 bis 30 Zentimeter Wasser überdeckten, circa einen Meter hohen Schlammschicht ausgesprochen tückisch, weil nicht zu erkennen oder zu erwarten sei. Auch erwachsenen Aufsichtspersonen, glauben die Experten, "dürfte es ... ausgesprochen schwerfallen, mit eigener Kraft ein in den verschlammten Kanal gefallenes Kind wieder herauszuholen".

Bürgermeister Franz-Josef Moormann, der zugleich Vorsitzender des Wasser- und Bodenverbands Nordkanal ist, sieht die Lage nicht ganz so dramatisch. In Kaarst sei der Nordkanal, der nun mal ein fließendes Gewässer mit Untiefen sei, noch nie eingezäunt gewesen, sagt er. Jetzt muss geprüft werden, bei wem eine mögliche Verkehrssicherungspflicht liegt. Die trifft normalerweise den Eigentümer. Im Fall Nordkanal wäre das das Land NRW.

(NGZ)
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