Fundstück von unschätzbarem Wert Richterspruch zum „Scheibenkrimi“

Fundstück von unschätzbarem Wert · Von Steffen Könau und Carsten Sommerfeld Das Landgericht Halle hat die Berufung der Kaarsterin Hildegard Burri-Bayer und des Jücheners Reinhold Stieber verworfen, das Amtsgericht Naumburg hatte sie der Hehlerei mit der Himmelsscheibe von Nebra für schuldig befunden. Burri-Bayer und Stieber wollen Revision einlegen. Ein Bild aus vergangenen Tagen: Hildegard Burri-Bayer, die ehemaligen Betreiberin des Restaurands "Historia, mit der Himmelsscheibe von Nebra.

Von Steffen Könau und Carsten Sommerfeld Das Landgericht Halle hat die Berufung der Kaarsterin Hildegard Burri-Bayer und des Jücheners Reinhold Stieber verworfen, das Amtsgericht Naumburg hatte sie der Hehlerei mit der Himmelsscheibe von Nebra für schuldig befunden. Burri-Bayer und Stieber wollen Revision einlegen. Ein Bild aus vergangenen Tagen: Hildegard Burri-Bayer, die ehemaligen Betreiberin des Restaurands "Historia, mit der Himmelsscheibe von Nebra.

Noch einmal sind sie alle gekommen. Der Privatgelehrte aus Dortmund, der kaum einen Verhandlungstag verpasst hat. Und Finder Henry Westphal natürlich, der wie immer mit verschränkten Armen am Rand sitzt und nur durch seine hellwachen Augen anzeigt, dass er jedes Wort aufmerksam verfolgt.

Es ist der letzte Tag in einem Gerichtsverfahren, das nicht nur von Geschichte handelt, sondern selbst Geschichte schreibt. Vor 391 Tagen begann das Berufungsverfahren gegen Burri-Bayer (46) und Stieber (66), die in erster Instanz wegen Hehlerei mit der Himmelsscheibe von Nebra verurteilt worden waren.

In zwölf Monaten seitdem hat der Saal 155 des halleschen Landgerichts Ungewöhnliches gesehen: Wissenschaftler schlugen mit Hämmern auf Bronzeplatten ein, ein Zeuge brachte ein Feuerwehrbeil mit, Kalender wurden als Beweismittel eingeführt, und ein Dutzend Experten stritt sich um Mineralienspuren, Säurespuren und die Goldhandelswege der Bronzezeit.

77 Beweisanträge reichten die Verteidiger Elke Thom-Eben und Hans-Georg Kroll ein, in den sieben Aktenbänden zum Verfahren finden sich nach 33 Verhandlungstagen Bücher und Kataloge, Bronze-Nägel und Gipsabdrücke. Das Urteil aber, auf dessen Aufhebung Burri-Bayer und Stieber gehofft hatten, bleibt dennoch bestehen.

"Wir haben zwar unglaublich viele Ungereimtheiten in der Geschichte aufgedeckt", sagt Hildegard Burri-Bayer, während das Gericht sich zur Beratng zurückgezogen hat. Aber an eine faire Beurteilung glauben mag sie nicht: "Es heißt im Zweifel für den Angeklagten", denkt sie, "aber hier wird niemand Zweifel haben."

Torsten Gester und seine beiden Schöffen jedenfalls sehen keine. Nach einer dreiviertel Stunde kommt die Kammer zurück: Berufung verworfen, Strafhöhe für beide Angeklagte bestätigt. Reinhold Stieber atmet tief ein, Hildegard Burri-Bayer starrt vor sich auf den Tisch. Der Hobby-Archäologin und ehemaligen Betreiberin des "Historia" sowie ihrem Mitangeklagten droht die Übernahme der Prozesskosten in Höhe von über 100 000 Euro.

Und Trost bietet auch die Urteilsbegründung nicht. Torsten Gester, im Verfahren zuerst brüsk, später aber zusehends interessiert, sieht im Ergebnis der Beweisaufnahme "keinerlei Anhaltspunkte" dafür, dass die bronzezeitliche Pretiose nicht vom Mittelberg bei Nebra stammt. Unsicherheiten habe die Aussage des Finders Henry Westphal ausgeräumt, der den Fundort bestätigte, ohne daraus einen persönlichen Vorteil zu ziehen.

Seine Angaben ständen im Einklang mit den Erkenntnissen der meisten Wissenschaftler, die als Zeugen ausgesagt hätten. "Danach handelt es sich bei der Himmelsscheibe um keine Fälschung, sondern um ein Fundstück von unschätzbarem Wert." Auch wenn ein Restrisiko bleibe, spreche die Mehrzahl der Indizien und wissenschaftlichen Gutachten eindeutig für die offizielle Fundgeschichte: "Insofern ist die Scheibe heute echter als vor diesem Verfahren."

Das wohl nicht das letzte rund um den Jahrhundertfund sein wird: Direkt nach der Urteilsverkündung teilten beide Verteidiger mit, dass ihre Mandanten Revision einlegen werden. "Das Gericht hat nichts getan, um der Wahrheitsfindung zu dienen", meint Hildegard Burri-Bayer, die seit vergangenem Jahr weit über 30 000 Kilometer zwischen Kaarst und Halle zurückgelegt hat, nach dem Spruch. "Wir fühlen uns unangemessen behandelt", erklärte Elke Thom-Eben, Rechtsanwältin von Burri-Bayer.

"Das Gericht ist in einer legeren, so unangebrachten mündlichen Begründung auf viele Punkte gar nicht eingegangen. 33 Verhandlungstage waren schlichtweg vergebens." Der wahre Ermittlungsführer sei der Landesarchäologe gewesen, hatte die Anwältin aus Düsseldorf beim Plädoyer kritisiert. Die Verteidigung hatte im Laufe des Berufungsverfahrens die Echtheit der Himmelsscheibe ebenso in Zweifel gezogen wie den Fundort.

Zudem liegt aus Sicht von Thom-Eben, die nun auf das Oberlandesgericht Naumburg hofft, kein Tatbestand der Hehlerei vor, ihre Mandantin habe ohne Bereicherungsabsicht gehandelt. "Ich wollte nur die Himmelsscheibe retten", sagte Burri-Bayer gestern. Bereits das Amtsgericht Naumburg hatte das vor zwei Jahren anders gesehen.

Stieber hatte 2000 die Bronzescheibe für 230 000 Mark bei einem Zwischenhändler gekauft, er und Burri-Bayer wollten sie an den Landesarchäologen von Sachsen-Anhalt, Dr. Harald Meller, weiter verkaufen, im Gespräch war eine Summe von 700 000 Mark. Bei einem Treffen in der Schweiz griffen die Ermittlungsbehörden zu.

(NGZ)
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