Kaarst Rauchverbot in Kaarster Kneipen wird eingehalten

Kaarst · Seit knapp zwei Jahren gilt in den Gaststätten das strikte Rauchverbot. Ausnahmen wie Raucherclubs oder separate Raucherräume sind seitdem nicht mehr gestattet, ebenso genießen öffentliche Brauchtumsveranstaltungen seit dem 1. Mai 2013 keinen Sonderstatus mehr.

Verstöße dagegen sind in der Stadt Kaarst so gut wie gar nicht registriert worden. "Bisher hat es nur zwei Beschwerden gegeben, woraufhin die Gastwirte besucht und auf das Einhalten des Nichtraucherschutzes hingewiesen wurden", sagt Stadtsprecherin Sigrid Hecker. Wenn sich die Beschwerden wiederholt hätten, wären unangemeldete Kontrollen der Lokalität durchgeführt worden. Doch weitere Verstöße habe es in den beiden Fällen nicht gegeben, heißt es.

Die Kontrolle des Nichtraucherschutzes liegt laut Gesetzestext im "pflichtgemäßen Ermessen" des örtlichen Ordnungsamts. Die Stadt Kaarst reagierte bisher ausschließlich auf Beschwerden aus der Bevölkerung. Sie verzichtet auch auf Weiteres auf regelmäßige Gaststättenkontrollen in den Abendstunden und am Wochenende wie sie zum Beispiel in Meerbusch durchgeführt werden.

Dort hat es in den letzten beiden Jahren rund 150 Überprüfungen gegeben, wenn auch nicht wegen des Nichtraucherschutzes. Bei der allgemeinen Kontrolle sei weder ein Raucher erwischt worden noch habe es Anzeichen gegeben, heißt es aus der Nachbarstadt. Anders in der Metropole Köln: Dort wurden im Zuge von rund 4000 Kontrollen 230 Bußgelder verhängt. Diese richten sich nicht nach einem festen Katalog, sondern werden vom Einzelfall abhängig bestimmt. Der Kommune wird dabei ein Rahmen von bis zu 2500 Euro gewährt. Auch der rauchende Gast kann belangt werden mit Verwarn- und Bußgeld zwischen fünf und 1000 Euro.

(stef)
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