Kaarst Rat soll Ikea-Pläne beschließen

Kaarst · In dieser Woche müssen die Beschlüsse zur Flächennutzungsplanänderung und zur Offenlage des Straßenbebauungsplans für die K 37n gefasst werden – sonst gibt es für den Straßenbau kein Fördergeld vom Land.

 In Holzbüttgen, dort, wo derzeit noch freies Feld ist, will das Möbelhaus Ikea eine neue, größere Filiale errichten.

In Holzbüttgen, dort, wo derzeit noch freies Feld ist, will das Möbelhaus Ikea eine neue, größere Filiale errichten.

Foto: Lothar Berns

In dieser Woche müssen die Beschlüsse zur Flächennutzungsplanänderung und zur Offenlage des Straßenbebauungsplans für die K 37n gefasst werden — sonst gibt es für den Straßenbau kein Fördergeld vom Land.

Es wird eine Entscheidung auf den letzten Drücker. In dieser Woche sollen der Stadtentwicklungs-, Planungs- und Verkehrsausschuss, der Bau- und Umweltausschuss sowie der Stadtrat die Beschlüsse zur Flächennutzungsplanänderung und zur Offenlage des B-Plans (Bebauungsplan) K37n fassen.

Weil Verwaltung, Rechtsanwaltskanzlei und Planungsbüro bis zum Schluss unter Hochdruck an den Beratungsunterlagen mit den Abwägungen der Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gearbeitet haben, wurden die Sitzungen eigens auf Ende Mai terminiert — den letztmöglichen Zeitpunkt, um die Chance auf den Erhalt dringend benötigter Fördermittel für den Bau der neuen "Ikea-Straße" aus dem sogenannten Entflechtungsgesetz zu wahren.

Fördermittel für den Bau der K 37n stehen nach jetzigem Stand der Dinge nämlich wahrscheinlich nur noch im Jahr 2013 zur Verfügung. Für Kaarst heißt das: Damit der Förderantrag noch rechtzeitig gestellt werden kann, muss die Politik die Offenlage des Straßen-Bebauungsplans Nummer 93 "Bereich K 37n" vor dem 1. Juni beschließen, weil dieser spätestens im September vorliegen muss. Andernfalls bekommt der Rhein-Kreis kein Geld vom Land.

Der Straßen-B-Plan soll verbindlich festlegen, wie die Voraussetzungen für die Errichtung des neuen Teilabschnitts der Kreisstraße und die Entwicklung von neuen Gewerbeflächen nördlich der Neersener Straße und südlich der Straße Hüngert aussehen. Der Bebauungsplan für die Fläche, die Ikea erwerben will, um darauf ein neues Einrichtungshaus zu errichten, steht bei den Entscheidungen in dieser Woche dagegen noch nicht im Mittelpunkt der Betrachtungen. Als Grundlage für die weiteren Planungen müssen nämlich zunächst der B-Plan K37n und der geänderte Flächennutzungsplan stehen.

Für den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans werden alle eingegangenen Anregungen der Bürger aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gegen die Ziele der Bauleitplanung abgewogen.

Zum Beispiel hat die Landwirtschaftskammer NRW den Verlust landwirtschaftlicher Böden im Plangebiet als existenzielle Bedrohung für die landwirtschaftlichen Betriebe eingestuft. Aus Sicht der Verwaltung führt unterm Strich keine der gesammelten Eingaben zu einer weiteren Änderung der Pläne für den neuen Flächennutzungsplan. Sieht die Politik das genauso, gilt die bereits überarbeitete Form der zweiten Offenlage.

(NGZ)
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