Kaarst Rat entscheidet übernächste Woche über Bürgerbegehren

Kaarst · Der Stadtrat kommt am 22. September zur nächsten Sitzung zusammen. Wichtigster Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil wird die Entscheidung über das Bürgerbegehren zum Standort der Gemeinschaftsgrundschule Stakerseite sein.

Der Rat entscheidet zunächst über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Die Verwaltung kommt in einem Gutachten zu dem Schluss, dass die Zulässigkeit gegeben ist. Sieht das der Rat auch so, wird anschließend darüber abgestimmt, ob das Bürgerbegehren anerkannt wird oder nicht. Wird es nicht anerkannt, kommt es im November zum Bürgerentscheid.

(NGZ)
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