Riester-Rente war Thema im Gespräch der SPD Kaarst Noch viele Ungewissheiten über die Ausgestaltung

Monatelang hat es Schlagzeilen gemacht und nicht nur politisch Engagierte in zwei Lager gespalten: das neue Rentengesetz. Hitzig ging es auch im Bürgerhaus Kaarst zu - die hochsommerlichen Temperaturen machten den der Einladung zum Dialog gefolgten Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen. Das der Klubraum drei trotz des Biergarten-Wetters fast gefüllt war, spricht für das Interesse an der im Mai vom Deutschen Bundestag getroffenen Entscheidung.

Die SPD Kaarst hatte mit der offensiven Fragestellung: "Was bringt die neue Rente? Sicherheit durch Wandel? Solidarität mit Gewinn?" ins Schwarze getroffen. Ulf Imiela, Vorsitzender des SPD-Stadtverbandes Kaarst, wies schon bei der Begrüßung auf die umstrittene Thematik des von seiner Partei - so wörtlich - "verbrochenen Gesetzes" hin. Das Wesentliche verständlich in den Vordergrund stellend fasste Professor Dr. Gerhard Bäcker von der Fachhochschule Mönchengladbach und ehemals Mitglied der Rentenreformkommission beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, die "Schlaglichter" der neuen Rentenregelung zusammen. Er brachte klar die Zielsetzung des Gesamt-Paketes zum Ausdruck.

Danach soll erstens den älteren Menschen die Garantie gegeben werden, bis an ihr Lebensende ausreichend gesichert zu sein. Und zweitens soll der jungen Generation die Gewissheit vermittelt werden, dass auch in Zukunft die Alterssicherung bestehen bleibt. Das Renten-Niveau in Deutschland sei hoch und die Alters-Armut stark zurückgegangen. Um diese Armut noch weiter einzudämmen, sieht das Gesetz unter anderem eine neue Regelung für über 65-Jährige und dauerhaft Erwerbs-Behinderte vor. Ab 2002 fallen diese Gruppen aus dem Sozialhilfe-Bereich heraus. Das bedeutet, dass die "verschämte" Alters-Armut eingeschränkt wird, weil eine Grundabsicherung gewährleistet ist.

Davon profitieren auch Teilzeit-Beschäftigte. Die Kosten dafür - rund 800 Millionen Mark - übernimmt der Bund, der den Ländern die Auszahlung an die Kommunen überlässt. Die offiziell ins Rentenbild gebrachte private Altersvorsorge ist freiwillig. Die bis ins Jahr 2012 vorgesehene Senkung der Rentenbezüge auf 66 Prozent des Einkommens - Bäcker bezeichnet dies als "herben Einschnitt" - sei sie jedoch unerlässlich. Die zur Zeit laufenden Werbeaktionen von Anlageberatern sind nach Meinung der Experten unseriös. Wer für diese Art der Altersvorsorge Förderung in Anspruch nehmen will - es gibt sie in Form direkter Zahlung oder als Steuernachlass - muss beim Abschluss des Vertrages gewisse Kriterien beachten. Ob diese erfüllt werden, wird von einer Zertifizierungs-Behörde geprüft.

Der Ertrag aus dieser Vorsorge-Maßnahme ist steuerpflichtig und darf nicht in einem Gesamt-Betrag, sondern nur als Rentenleistung ausgezahlt werden. Garantiert werden soll mindestens die Erstattung der eingezahlten Summe - in nominaler Höhe. Als weiterer Referent an diesem Abend macht Bernd Scheelen, Mitglied des Bundestages, Krefeld, darauf aufmerksam, dass der von 14,5 Prozent bis auf 20,3 Prozent im Jahr 1998 gestiegene Rentenbeitrag auf 19,1 Prozent gesenkt werden konnte. Finanziert wird der Ausgleich über die Öko-Steuer.

Allerdings stellt die nach wie vor hohe Arbeitslosigkeit eine weitere Senkung und auch andere Vergünstigungen im Rahmen des neuen Rentengesetzes infrage. Dennoch sieht Bernd Scheelen die "Riester-Rente" als positives Ergebnis für seine Partei. Eine Info-Broschüre zu der Renten-Thematik ist in der Geschäftsstelle der SPD Kaarst, Jahnstraße 26, erhältlich. Monika Götz

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