Kaarst Neue Friedhofsatzung beschlossen

Kaarst · Urnenwände und -stelen ebenso wie Abdeckungen erlaubt, Tiere weiter nicht.

 Die Zahl der Erdbestattungen geht in Kaarst zurück.

Die Zahl der Erdbestattungen geht in Kaarst zurück.

Foto: lber

Die Bestattungskultur ist im Wandel: Feuerbestattungen nehmen zu, die Zahl der Erdbestattungen geht entsprechend zurück. Dies war der Hauptgrund, die Friedhofssatzung, die zuletzt im Jahre 2009 geändert worden war, anzufassen. Dazu war eigens die Arbeitsgruppe "Kaarster Friedhofssatzung - Eckpunkte für eine Novellierung" gebildet worden. Im Bau- und Umweltausschuss wurde nun die Neufassung beschlossen.

Da Urnenbestattungen immer beliebter werden, liegt es nahe, neue Formen zuzulassen. Eigentlich hatte die Möglichkeit, die Asche von Verstorbenen in Urnenwänden oder Urnenstelen aufzubewahren, zunächst nur für den Kaarster Friedhof gelten sollen. Die CDU-Fraktion schlug vor, diese Möglichkeit auch auf den Friedhöfen in den anderen Ortsteilen einzuräumen; das Fünferbündnis stimmte dem zu. "Ich bin von diesem Vorschlag begeistert", sagte Heinrich Hannen (Grüne). Wovon die überwiegende Mehrzahl der Hundebesitzer nicht begeistert sein dürfte: Die CDU stellte noch einmal klar, dass es beim generellen Verbot des Mitführens von Tieren auf den Friedhöfen bleiben müsse. Auch dafür gab es eine Mehrheit. Lediglich Blindenhunde sind erlaubt. Die Technische Beigeordnete Sigrid Burkhart kann diese Entscheidung nachvollziehen: "Tretminen" sind generell unschön - auf einem Friedhof sind sie ein absolutes No-Go." In langen und intensiven Beratungen wurde entschieden, an Samstagen weiterhin keine Bestattungen zuzulassen. Vor allem Vertreter der evangelischen und katholischen Kirchen hatten sich dafür eingesetzt. Die Begründung: Man schaffe es aus Zeitgründen nicht, an Samstagen kirchliche Bestattungen vorzunehmen. Kirchliche Bestattungen sind allerdings ebenso wie Erdbestattungen rückläufig. Viele Menschen schaffen es nicht mehr, die Gräber ihrer Angehörigen 30 Jahre lang zu pflegen.

Auf Urnengräbern werden künftig liegende Grabmale als Teil- und Ganzabdeckungen erlaubt sein. So hat das Unkraut keine Chance, das Grab sieht immer gepflegt aus, niemand muss Blumen gießen kommen. Sigrid Burkhart geht davon aus, dass zeitnah die Friedhofsgebührensatzung geändert werden muss, nicht nur wegen der neuen Bestattungsformen: "Da die Gemeinkosten in etwa gleich bleiben, wird der Gebührenunterschied zwischen Feuer- und Erdbestattung künftig geringer ausfallen", sagt sie.

(barni)
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