Kaarst Musiklehrer erleichtert über rechtskräftigen Freispruch

Kaarst · Der Freispruch für den Kaarster Musiklehrer Phillip Parusel ist rechtskräftig, denn die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts zurückgezogen. Dies teilte eine Sprecherin des Landgerichts mit. Damit wird Parusel sich nicht erneut wegen möglicher Freiheitsberaubung vor Gericht verantworten müssen.

Neuss: Urteil gegen Kaarster Lehrer Phillip Parusel
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Urteil gegen Kaarster Lehrer Phillip Parusel

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Foto: Woitsch�tzke, Andreas

Nach den Worten von Parusels Verteidiger Andreas Vorster ist der Lehrer "hochgradig erleichtert und froh" über den Rückzug der Staatsanwaltschaft. Die Gründe dafür kann Vorster nur vermuten, denn auch ihm wurde nur die Mitteilung über den Rückzug übermittelt, aber keine Begründung. Es könnte aber die geringe Aussicht auf Erfolg gewesen sein, mutmaßt er, der von Beginn an von einem "starken und revisionsfesten Urteil" des Landgerichts gesprochen hatte. Gleichwohl stellte die Revision für den Lehrer eine starke Belastung da.

Neuss: Kaarster Lehrer wegen Strafarbeit vor Gericht
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Kaarster Lehrer wegen Strafarbeit vor Gericht

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Parusel war angezeigt worden, nachdem er Schüler der 6b der Realschule Halestraße daran gehindert haben soll, den Klassenraum zu verlassen. Das Amtsgericht Neuss hatte den Musiklehrer im August vergangenen Jahres wegen Freiheitsberaubung noch verwarnt, das Landgericht verwarf nach der Berufung durch Phillip Parusel das Urteil jedoch und sprach den Kaarster frei, weil es keine Straftat feststellen konnte.

(hbm)
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