Kaarst Mehr Platz für Neubaugebiete in Vorst

Kaarst · Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf ist veraltet und wird fortgeschrieben. Inhaltlich legt er mitunter fest, wo die Stadt in Zukunft Baugebiete entwickeln darf. Die Politik hat entschieden, dass das in Kaarst nördlich und südlich der Ortsränder von Vorst möglich sein soll.

Kaarst: Mehr Platz für Neubaugebiete in Vorst
Foto: Berns, Lothar

5440 Einwohner, ein nagelneues Einkaufs- und Freizeitzentrum in der Ortsmitte, Sportplätze, ein Museum für bäuerliche Geschichte und Kultur, ein immerhin rund 75 Hektar großer Wald — das ist Vorst heute, unter anderem. Weil es sich in Vorst also gut leben lässt, wollen Politik und Verwaltung im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans festlegen lassen, dass der Ortsteil noch ein bisschen wachsen darf. Nördlich und südlich der Ortsränder sollen insgesamt circa neun Hektar Land als Fläche für mögliche weitere Wohnbebauung ausgewiesen werden. Das haben Haupt- und Planungsausschuss vor kurzem so beschlossen. Heute Abend entscheidet der Rat.

 Nadin Langenbach und ihr Sohn Anton leben gerne in Vorst. Politik und Verwaltung wollen, dass der Ortsteil nördlich und südlich der Ortsränder noch ein wenig wachsen soll. Die Karte oben zeigt die Flächenentwicklung in Vorst im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans. Die rot umrandeten Areale mit dem großen "W" kennzeichnen die geplante Erweiterung des sogenannten Allgemeinen Siedlungsbereichs. An diesen Stellen soll weitere Wohnbebauung entstehen.

Nadin Langenbach und ihr Sohn Anton leben gerne in Vorst. Politik und Verwaltung wollen, dass der Ortsteil nördlich und südlich der Ortsränder noch ein wenig wachsen soll. Die Karte oben zeigt die Flächenentwicklung in Vorst im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans. Die rot umrandeten Areale mit dem großen "W" kennzeichnen die geplante Erweiterung des sogenannten Allgemeinen Siedlungsbereichs. An diesen Stellen soll weitere Wohnbebauung entstehen.

Foto: lber/Stadt Kaarst

1675 neue Wohneinheiten

Regionalpläne werden in der Regel für circa 15 Jahre aufgestellt und enthalten planerische Vorgaben, die von den Kommunen bei ihren konkreten Bauleitplanungen berücksichtigt werden müssen. So können neue Wohn- und Gewerbegebiete zum Beispiel nur dort realisiert werden, wo im Regionalplan ein "Allgemeiner Siedlungsbereich" festgelegt ist — wie zum Beispiel im "Ikea-Entwicklungsbereich" Hüngert II.

Der aktuelle Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf ist mehr als zehn Jahre alt. 2014 soll die Fortschreibung in Kraft treten. Während die SPD befürchtet, dass sich Kaarst insgesamt zu wenig Optionen in Bezug auf Wohnen und Gewerbe offenhält, lehnen die Grünen die Ausweitung auf die Vorster Flächen ab.

Eine solche Entscheidung könne nicht losgelöst von der Stadtentwicklung getroffen werden, sagt Grünen-Fraktionschef Christian Gaumitz. Kaarst brauche deshalb zunächst ein entsprechendes Entwicklungskonzept unter Zugrundelegung eines gemäßigten Flächenverbrauchs. "In Vorst-Süd", befürchtet Gaumitz, "werden wir wahrscheinlich wieder mit Ein- und Zweifamilienhäusern in die Fläche gehen."

Fakt ist: Die Regionalplanungsbehörde hat für Kaarst für die nächsten Jahre einen Bedarf von 1675 zusätzlichen Wohneinheiten ermittelt. Die CDU ist der Meinung, dass der derzeitige Entwicklungsrahmen des Regionalplans im Grundsatz weiterhin Bestand haben soll. "Auf dieser Linie liegt es, wenn wir in Einzelfällen maßvollen Erweiterungen des Allgemeinen Siedlungsbereiches, wie etwa im Vorster Süden, zustimmen", sagt Vize-Fraktionschef Lars Christoph. Eine Erweiterung sei dort auch deshalb sinnvoll, weil man sich so die Möglichkeit schaffe, die Erschließungs- und Parksituation im Bereich um den Tuppenhof mittelfristig neu zu ordnen.

Eine Absage erteilt die Union dagegen dem Hoffen der städtischen Wirtschaftsförderung auf weitere große Gewerbeflächen. Mit mehr als 30 Hektar bietet das geplante Gewerbegebiet Hüngert II enorme Entwicklungsmöglichkeiten, so Christoph. "Daraus folgt, dass bis zur nächsten Neuaufstellung des Regionalplans keinerlei Notwendigkeit nach noch weiteren Gewerbeflächen besteht. Ursprüngliche Überlegungen für eine gewerbliche Entwicklung im Büttgener Süden, gegenüber der Braunsmühle, haben wir auch deshalb eine entschiedene Absage erteilt."

(NGZ/rl)
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