Kaarst Konverterpläne: Stadtrat behält Mitspracherecht

Kaarst · Für Kaarst ist diese Nachricht vor allem in Bezug auf den geplanten Stromkonverterbau von Interesse: "Die Kommunale Selbstbestimmung bei Großprojekten bleibt gewahrt", teilt jetzt Hans Christian Markert, Jurist und hiesige Landtagsabgeordnete der Grünen, mit. Das Engagement der Grünen sei diesbezüglich erfolgreich gewesen.

Zur Erklärung: Der vor der Sommerpause vorgelegte Entwurf der Neufassung des Landesplanungsgesetzes sah vor, dass es zukünftig bei Zielabweichungsverfahren kein Einvernehmen seitens der Stadträte der von Großprojekten betroffenen Kommunen mehr geben sollte, sondern nur noch eine schlichte Befassung ohne bindenden Beschluss. "Einer solchen Einschränkung der kommunalen Mitbestimmung hätte ich im Landtag nicht zustimmen können und habe daher in den letzten Wochen auch an einer Veränderung dieser Überlegungen im Gesetzesentwurf mitgewirkt", sagt Markert.

In diesen Tagen hat das Landeskabinett beschlossen, dass die Einvernehmensregelung mit Kommunen und Regionalräten bei der Regionalplanung unangetastet bleibt. Ausgenommen sind lediglich Fälle von baulichen Anlagen des Bundes und des Landes mit besonderer öffentlicher Zweckbestimmung im Sinne des Paragrafen 37 Baugesetzbuch. In diesen Fällen - etwa beim Bau von Justizvollzugseinrichtungen - gibt es in einem behördeninternen Verfahren nur noch eine Benehmensherstellung.

"Ein Konverter fällt definitiv nicht unter eine solche Einschränkung", stellt der Kreisvorsitzende der Grünen, Christian Gaumitz, klar. Gaumitz ist zugleich wissenschaftlicher Mitarbeiter der Grünen-Landtagsfraktion im Bereich Bauen und Umwelt.

(NGZ)
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