Kaarster Politik gespalten Kita-Beiträge: CDU will Mehrverdiener nicht zusätzlich belasten

Kaarst · Nachdem die SPD gemeinsam mit den Grünen, der UWG und der FWG eine neue Staffelung der Kita-Gebühren forderten, mischt sich nun auch die CDU in die Diskussion ein. Die Christdemokraten sprechen sich dafür aus, Familien mit geringen Einkommen bei den Kita-Beiträgen zu entlasten.

 Am Donnerstag wird weiter über die Kita-Gebühren diskutiert.

Am Donnerstag wird weiter über die Kita-Gebühren diskutiert.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Zugleich widersprachen sie aber dem Plan, Familien mit höherem Einkommen stärker zu belasten.

In den vergangenen Monaten wurden in einer Arbeitsgruppe mit Unterstützung der Verwaltung unterschiedliche Modelle zur Weiterentwicklung der Beitragssatzung geprüft. Diese wird am Donnerstag im Jugendhilfeausschuss diskutiert. „Die Beitragssatzung ist geprägt von dem Gedanken, dass stärkere Schultern mehr tragen sollen als schwächere. Deshalb steigen die Beiträge nicht proportional mit dem Einkommen, sondern exponentiell“, erklärt der CDU-Vorsitzende Lars Christoph. „Dieses Prinzip ist vollkommen richtig. Es darf aber nicht dadurch ungerecht werden, dass Familien mit besserem Einkommen immer stärker belastet werden. Diesen Vorschlag von SPD, Grünen, UWG und FWG werden wir entschieden ablehnen.“

Dabei hat sich die Union auch mit der Situation von Familien mit geringerem Einkommen befasst. So will die CDU, dass Familien mit einem Jahreseinkommen zwischen 25.000 und 31.000 Euro künftig nur noch die Hälfte ihrer bisherigen Beiträge zahlen müssen. „Der Vorschlag bedeutet damit eine weitere Entlastung für Familien mit geringen Einkommen, ohne tiefgreifende Ungerechtigkeiten zu produzieren“, erläutert der stellvertretende CDU-Vorsitzende Sven Ladeck. Derartige Ungerechtigkeiten würde hingegen der Vorschlag von SPD, Grünen, UWG und FWG mit sich bringen. Darin würden Familien mit einem Einkommen bis 30.000 Euro zwar von Beiträgen befreit, eine Familie mit einem geringfügig höheren Einkommen würde jedoch je nach Betreuungsstufe 42 bis 114 Euro zahlen müssen. Das sei im Verhältnis zu den Familien, die knapp unter der Grenze liegen, ungerecht.

(NGZ)
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