Familienhilfe-Plan der Stadt Kinder auch in ihrer Freizeit fördern

Von Bettina Holleczek

Von Bettina Holleczek

Kinderreiche Familien und Alleinerziehende, die in Kaarst wohnen, sollen auch in diesem Jahr wieder besondere Vergünstigungen in Anspruch nehmen können. Der Rat der Stadt Kaarst verabschiedete jetzt den Familienhilfe-Plan für 2001. Die Leistungen nach dem Familienhilfe-Plan sollen die Anspruchsberechtigten finanziell entlasten, den Kindern die Teilnahme an Freizeit-Angeboten ermöglichen und dadurch ihre individuellen Fähigkeiten fördern. Die Leiterin des Bereiches "Jugend und Familie" bei der Stadt Kaarst, Ute Schnur, stellte gegenüber der NGZ fest: "Der Bedarf hat sich erhöht." Dies sei auch auf die Wiedereröffnung des Büttgener Hallenbades zurückzuführen. Ute Schnur, Leiterin des Bereiches Jugend und Familie bei der Stadt Kaarst, erklärte: "Der Familienhilfe-Plan hat sich bewährt." NGZ-Foto (Archiv): H. Jazyk

Kinder haben viele Interessen und meistens noch mehr Wünsche. Doch mancher Mutter, manchem Vater fällt es schwer, überhaupt ein Freizeit-Vergnügen für die Sprösslinge zu finanzieren. Beim Blick ins vielfach strapazierte Portemonnaie von Alleinerziehenden, von sozial schwachen Familien oder auch Familien mit behinderten Kindern zeigt sich: Es herrscht oft mehr oder weniger gähnende Leere in der Kasse. Dass der Nachwuchs trotzdem nicht zu kurz kommt und mit Freunden mithalten kann, dafür sorgt ein Angebot der Stadt Kaarst an Familien, in deren Haushaltsgemeinschaft drei und mehr Kinder bis zu 18 Jahren (im Falle der Schul- und Berufsausbildung sowie Arbeitslosigkeit bis zum vollendeten 27. Lebensjahr) leben.

In den Genuss ermäßigter Eintrittskarten oder Mitgliedschaften in Sportvereinen und Jugendverbänden kommen aber auch Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslose oder Familien mit einem Pflegekind in Dauerpflege. Voraussetzung: Das Familien-Einkommen darf bei Familien mit einem Kind 2.400 Mark netto monatlich (je weiteres Kind 500 Mark) nicht übersteigen - das Kindergeld wird angerechnet. "Der Familienhilfe-Plan hat sich in der Vergangenheit bewährt. Wir wollen ihn daher fortführen", erläuterte Ute Schnur, die Leiterin der Bereiches "Jugend und Familie". Für jedes Kind werden jährlich zwei mal zwölf Einzel-Schwimmkarten zur kostenlosen Benutzung des Büttgener Hallenbades ausgegeben. Eine Saisonkarte zum Besuch des Freibades am "Kleinen Kaarster See" kann um 50 Prozent verbilligt erworben werden. Die Stadt finanziert Anspruchsberechtigten aber auch Jahresbeiträge zu Kaarster Sportvereinen und Jugendverbänden (maximal bis zu 100 Mark) mit.

Gruppenfahrten von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und Schulen werden bis zu 21 Tagen im Jahr pro Tag mit 20 Mark bezuschusst. Der Teilnehmer-Beitrag für die Stadtranderholung oder andere Ferienmaßnahmen in Kaarst wird um 50 Prozent ermäßigt. Familien mit behinderten Kindern (ab 50 Prozent Erwerbsminderung) erhalten bei Erholungsmaßnahmen für das behinderte Kind einen Zuschuss von 30 Mark pro Tag, längstens für 21 Tage im Jahr. Interessenten können bei der Stadt Kaarst im Bereich Soziales, im Kaarster Rathaus (02131/987-226) einen Berechtigungsausweis für Leistungen nach dem Familienhilfeplan erhalten. Ute Schnur erläuterte: "Die Kollegen im Bereich Soziales weisen anspruchsberechtigte Familien auch im Rahmen anderer Beratungsgespräche auf dieses Angebot hin."

Bislang standen im städtischen Haushalt für den Familienhilfe-Plan 25.000 Mark zur Verfügung - der Betrag soll in diesem Jahr auf rund 35.000 Mark erhöht werden. Denn die Nachfrage nach Ermäßigungen stieg im Vorjahr besonders bei Angeboten der Sportvereine, bei Gruppenfahrten und der Nutzung des Büttgener Hallenbades.

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