Kaarst Keine Entschlammung aus Sicherheitsgründen

Kaarst · Eine Entschlammung des Nordkanals ist aus verkehrssicherungstechnischer Sicht nicht nötig, solange sich diese nicht auf Anlagen, also Einleitstellen, Stege, Wege oder Bauwerke in und am Wasser bezieht.

Diese rechtliche Einschätzung hat die Bezirksergierung (BR) dem Wasser- und Bodenverband Nordkanal (WBVN) in einem Schreiben mitgeteilt, über das Bürgermeister und WBVN-Vorsitzender Franz-Josef Moormann jetzt den Hauptausschuss unterrichtete. Der WBVN wollte von der BR wissen, ob der Verband oder das Land NRW als Wasseraufsichtsbehörde und Eigentümer des Nordkanalbettes wegen der tiefen Schlammschicht im Nordkanal in die Pflicht genommen werden kann.

Anlass für die Anfrage war ein Schreiben des kommunalen Versicherungsverbandes GVV gewesen, in dem die fast einen Meter dicke Morastschicht im Nordkanal als riskant eingeschätzt wurde. Eine Verpflichtung zur Entschlammung, sagt die BR, könne sich aber ausschließlich aus wasserwirtschaftlichen Gründen ergeben.

(NGZ)
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