Kaarst Kandidaten legen Einspruch gegen Wahl zum Seniorenbeirat ein

Kaarst · Zwei bei der Wahl zum Seniorenbeirat unterlegene Kandidaten - Manfred Stranz und Albert Butzmühlen - haben Einspruch gegen die Beiratswahl vom 13. September erhoben. Mit diesem werden sich am kommenden Dienstag zunächst der Wahlprüfungsausschuss und am 17. Dezember der Stadtrat beschäftigen.

Im Wesentlichen, heißt es in der Begründung des Einspruchs, gehe es um eine Ungleichbehandlung. Den Parteien seien im Rahmen des Bürgermeisterwahlkampfs von den Meldebehörden Adresslisten von Personen über 60 Jahren zur Verfügung gestellt worden. Diese seien auch von "Parteikandidaten" für den Seniorenbeirat genutzt worden. Die parteilosen Kandidaten hätten diese Adressen nicht zur Verfügung gehabt. Die Nutzung der Daten zur Wahl des Seniorenbeirats sei nicht zulässig gewesen. Außerdem hätten sich einige Kandidaten offen zu ihrer Parteizugehörigkeit bekannt und damit auf Flyern geworben, die im Bewerbungsbrief der damaligen CDU-Bürgermeisterkandidatin Ulrike Nienhaus mit verschickt worden sei. Dabei, heißt es, weise die Satzung des Seniorenbeirats deutlich auf politische, konfessionelle, verbands- und vereinsunabhängige Neutralität hin.

Die Verwaltung hält den Einspruch zwar für zulässig, aber nicht für begründet. Zunächst einmal, heißt es in einem entsprechenden Beschlussvorschlag für Wahlprüfungsausschuss und Stadtrat, habe die Meldebehörde den Parteien im Bürgermeisterwahlkampf rechtmäßig Auskunft über Adressen von Personen über 60 Jahren erteilt. Diese, erklärt die CDU in einer Stellungnahme, seien auch nicht an die Seniorenbeiratskandidaten weitergegeben worden. Vielmehr seien Flyer inner halb eines "werblichen Gesamtkonzepts" den "Seniorenbriefen" zur Bürgermeisterwahl beigefügt worden. Dass dieses Beilegen Auswirkungen auf das Wahlergebnis gehabt hat, sei so gut wie ausgeschlossen, sagt die Stadt. In Wahlbezirken, in denen Flyer verteilt wurden und CDU-Kandidaten gewonnen haben, sei die Stimmdifferenz derart eindeutig, dass ein erheblicher Einfluss der Flyer auf das Ergebnis nicht realistisch sei. Auch verbiete die parteipolitisch unabhängige Arbeit des Beirats nicht die Zugehörigkeit zu einer Partei.

(juha)
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