Kaarst "Kanal-TÜV" betrifft große Teile von Kaarst

Kaarst · Auf Hauseigentümer in Büttgen, Holzbüttgen, Driesch und Vorst kommt die Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen zu.

Zur Pflicht der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen gibt es neue Fakten. Vor wenigen Wochen stimmten SPD und Grüne im Landtag NRW der Novellierung des Landeswassergesetzes (LWG) zu. Diese war bereits im April bekanntgeworden, allerdings tritt sie erst mit dem Landtagsbeschluss nun auch in Kraft. Aufgrund der alten Rechtslage trifft dies die Stadt Kaarst nicht vollkommen unvorbereitet. Eine Satzung mit entsprechenden Fristen zu jeder einzelnen Straße wurde bereits aufgestellt und. Diese muss nun überarbeitet werden.

Zwei Punkte sind dabei für Hauseigentümer von Interesse. Erstens: Eine Dichtheitsprüfung ist nicht mehr im gesamten Stadtgebiet verpflichtend durchzuführen, sondern nur noch in Wasserschutzzonen. Warum dort, erklärt Tiefbauamtsleiter Jan Opial: "Aus diesen Gebieten wird Grundwasser mittels Tiefbrunnen für Trinkwasser gewonnen. Um eine Verunreinigung des Trinkwassers zu vermeiden, müssen sie einen gewissen Schutz genießen".

Maßgeblich für die neue Satzung zur Dichtheitsprüfung ist die "Wasserschutzzone 3a". Während als Zone 1 das unmittelbare Gebiet rund um ein Wasserwerk eingestuft wird — in Kaarst das Wasserwerk Driesch —, und sich in Zone 2 in der Regel nur Wald und Obstwiesen befinden, fällt unter 3a die Wohnbebauung. "Unser Grundwasser hat eine Fließrichtung von Süden zum Nordkanal. Deshalb fallen in diese Zone vor allem Büttgen, Holzbüttgen, Driesch und Vorst", so Opial. Die Wasserschutzzonen werden von der Bezirksregierung zusammen mit dem Versorger, in Kaarst die Kreiswerke Grevenbroich, bestimmt. Auf der Internetseite der Kreiswerke ist eine Zonenkarte abrufbar.

Zweitens: Der Zeitraum der gesetzten Fristen von Dezember 2015 bis 2020 ist enger; in der alten Fassung galten noch Termine zwischen 2014 und 2022. Abwasserleitungen von Häusern, die vor dem 1. Januar 1965 in Wasserschutzgebieten gebaut wurden, müssen nun bis Dezember 2015 einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden. Bei Gewerbebetrieben gilt dies sogar für Rohre, die vor dem 1. Januar 1990 verlegt wurden. Alle übrigen Abwasseranlagen in Wasserschutzgebieten sind bis Ende 2020 zu überprüfen. Welche Straßenzüge wann kontrolliert sein müssen, kann die Stadt eigenmächtig festlegen. Eine Neufassung der Satzung werde der Politik voraussichtlich im übernächsten Bau- und Umweltausschuss vorgelegt, heißt es aus dem Technischen Rathaus. Das wäre Anfang kommenden Jahres.

(stef)
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