Kaarst Kampf ums Bürgerbegehren

Kaarst · Die rechtlichen Vorgaben sind streng. Bis zum 12. August hat die Elterninitiative Stakerseite Zeit, knapp 2500 Unterstützungsunterschriften zu sammeln, um den Ratsbeschluss für den Standort Bussardstraße kippen zu können.

Demo für die Grundschule Stakerseite im Stadtrat
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Die Zeit läuft. Bis zum 12. August hat die Elterninitiative Stakerseite Zeit, knapp 2500 Unterstützungsunterschriften für ein Bürgerbegehren in Sachen Stadtmittstandort für die dritte Grundschule im Ortsteil Kaarst zu sammeln. Noch liegt keine einzige vor. Die Initiativsprecher Inga Muth und Marcel Finger sind trotzdem zuversichtlich, dass sie die nötigen Stimmen rechtzeitig zusammenbekommen. Voraussichtlich bis Ende kommender Woche wollen sie einen Antrag vorlegen, der nach Möglichkeit alle rechtlichen Vorgaben an ein Bürgerbegehren erfüllt. Nur ist genau das eben nicht so ganz einfach.

Noch einmal zur Erklärung: Bis zum Sommer 2010 hat es in Kaarst vier Grundschulen gegeben, von denen eine — die Albert-Schweitzer-Schule an der Bussardstraße — wegen zu geringer Neuanmeldungen aufgegeben werden musste. Im März entschied der Schulausschuss, die Grundschule Stakerseite spätestens zum Schuljahr 2014/2015 an die Bussardstraße zu verlegen. Diesen Beschluss hat der Rat vor zwei Wochen bestätigt. Das leerstehende Gebäude am westlichen Stadtrand soll ausgebaut werden, die Grundschule an der Stakerseite würde geschlossen. Dagegen wehren sich die Eltern. Letzte Möglichkeit, eine Stadtmittelösung durchzusetzen, ist jetzt ein kassierendes Bürgerbegehren, das die Aufhebung des Ratsbeschlusses fordert. Die juristischen Voraussetzungen regelt Paragraf 26 der Gemeindeordnung NRW.

"Der Antrag muss zum einen eine konkrete, mit ja oder nein zu beantwortende Frage, eine plausible Begründung und einen realistischen Kostendeckungsvorschlag beinhalten", sagt Brigitte Kaulen, Leiterin des Bereiches Ordnungsangelegenheiten und Bürgerbüro bei der Stadt Kaarst. Vor allem beim ersten und beim letzten Punkt liegt für die Elterninitiative derzeit das Problem. Einen ersten Antragsentwurf mit der Fragestellung: "Sind Sie für den Erhalt des Standortes der GGS Stakerseite in der Stadtmitte an der Pestalozzistraße in Kaarst" hat die Verwaltung als unzulässig eingestuft. Zum einen, weil es den Eltern offenkundig nicht um den Erhalt des Standortes an sich, sondern um eine weitere Beschulung der Kinder "am" Standort geht. Zum anderen, weil das Schulgebäude der GGS Stakerseite laut Gutachten "mittelfristig" saniert werden muss, um den Schulbetrieb weiterzuführen.

Wird Letzteres im Bürgerbegehren gefordert, muss auch erklärt werden, mit welchen Mitteln die Sanierung bezahlt werden soll. Das sind juristische Spitzfindigkeiten, die aber womöglich entscheidend sind. Brigitte Kaulen hat die Elterninitiative auf diese Punkte hingewiesen. "Wir haben eine Beratungspflicht und wollen diese auch wahrnehmen", sagt sie. Um eine juristisch saubere Formulierung hinzubekommen, lassen sich die Mitglieder der Elterninitiative jetzt von verschiedenen Seiten juristisch beraten. Dabei werden sie von den Grünen und der UWG unterstützt. Auch Grünen-Chef Christian Gaumitz sieht die rechtlichen Stolpersteine. "Ein reines Kassieren des Ratsbeschlusses bringt nichts", sagt er. Die gleichzeitige Forderung eines Neubaus sei nicht möglich, weil ein solcher Antrag im Rat bereits gestellt und abgelehnt wurde. Denkbar sei aber womöglich, mit dem Bürgerentscheid ein Aufschieben der Entscheidung um fünf Jahre, also in die nächste Wahlperiode, zu fordern. Noch stehe an der Stakerseite ein Schulgebäude, das laut Gutachten noch einige Jahre nutzbar sei.

Diese Lösung hielten auch Inga Muth und Marcel Finger für akzeptabel. Nur müsste sie eben auch rechtlich tragbar sein. "Wir tun alles was wir können, um ein einwandfreies Bürgerbegehren hinzubekommen", sagt Muth. Eine Erfolgsgarantie gebe es natürlich nicht. "Die Unterschriften werden wir auf jeden Fall sammeln. Und bekommen wir die zusammen, ist das vielleicht, unabhängig von Formalitäten, ein Zeichen, das CDU und FDP dann doch noch einmal zum Nachdenken bewegt."

(NGZ)
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