Kaarst Kaarster steht Kindern vor Gericht bei

Kaarst · Wenn sich Eltern vor Gericht um das Sorgerecht streiten, dann kommt der Verfahrensbeistand ins Spiel. Dessen Aufgabe ist es, die Interessen des Kindes vor Gericht zu vertreten. Der Diplomsozialpädagoge Peter Stieler ist einer von ihnen.

 Seit 13 Jahren bildet Stieler als Weiterbildungsleiter bei der Kaarster Jugend- und Familienhilfe selbst Verfahrensbeistände aus.

Seit 13 Jahren bildet Stieler als Weiterbildungsleiter bei der Kaarster Jugend- und Familienhilfe selbst Verfahrensbeistände aus.

Foto: Linda Hammer

Kinderrechte sind sein Herzensanliegen: Der Diplomsozialpädagoge Peter Stieler, der seit 1978 bei der Evangelischen Jugend- und Familienhilfe gGmbH in Kaarst arbeitet, versteht sich nicht nur als Anwalt des Kindes, er ist es auch. Als sogenannter Verfahrensbeistand vertritt er vor Gericht die Interessen von Kindern in familiengerichtlichen Verfahren wie beispielsweise bei Umgangs- oder Sorgerechtsstreitigkeiten.

"Kinder stehen fast immer im Mittelpunkt, wenn Eltern sich vor Gericht streiten", sagt Stieler. Doch oftmals verfolgten die getrennten Eltern eigene Interessen und der Wille des Kindes werde ignoriert. In solchen hochemotionalen Verfahren bedienten sich Eltern schnell "der Waffe Kind", sagt Stieler. Die Konflikte können unterschiedlichster Art sein: Beispielsweise, wenn das Kind einem Elternteil vollständig entzogen oder wenn das Kind von der Person getrennt werden soll, in deren Obhut es sich bislang befand. Zeichnen sich derartige Konflikte ab, kann der Richter entscheiden, ob er einen Verfahrensbeistand bestellt. "Dessen Aufgabe ist es, die Interessen des Kindes vor Gericht zu vertreten", erklärt Stieler.

Die größte Herausforderung sei dabei, den Kindeswillen herauszufinden. "Denn nicht das Kindeswohl, sondern der Kindeswille steht für den Verfahrensbeistand im Vordergrund", sagt der 58-Jährige.

Keine leichte Aufgabe. Denn viele Kinder seien im Loyalitätskonflikt zu Vater oder Mutter. "Die meisten Kinder wünschen sich, dass sich ihre Eltern vertragen und für sie da sind", sagt Stieler, selbst Vater von drei erwachsenen Kindern. Hier könne der Kinderanwalt ansetzen: "Die Eltern müssen weg vom Streit und mehr aufs Kind gucken. Denn wenn die Eltern miteinander klarkommen, kommen auch die Kinder klar."

Stieler betreut bei der evangelischen Jugend- und Familienhilfe unterschiedliche Kinderschutzprojekte, darunter die Ambulanz für Kinderschutz am Lukaskrankenhaus. Bereits 1998 hatte Stieler seine Ausbildung zum Verfahrensbeistand begonnen. Seinerzeit ist gerade die Kindschaftsrechtsreform in der Bundesrepublik in Kraft getreten. Durch die Gesetzesänderungen zum 1. September 2009 ist die Rechtsfigur des Verfahrensbeistands im bundesdeutschen Familienrecht verankert, wonach Kinder Grundrechteträger sind.

Seit 13 Jahren bildet Stieler als Weiterbildungsleiter bei der Kaarster Jugend- und Familienhilfe selbst Verfahrensbeistände aus: "Voraussetzung ist laut Gesetz ein abgeschlossenes Studium", erklärt er. Es sind vorwiegend Rechtsanwälte und Sozialpädagogen, die sich für die einjährige berufsbegleitende Weiterbildung bewerben. Bereits 350 Kinderanwälte hat die Evangelische Jugend- und Familienhilfe in Trägergemeinschaft mit "Der Sommerberg Arbeiterwohlfahrt Betriebsgesellschaft mbH" mit Sitz in Rösrath ausgebildet. "Kinderanwälte sollten empathisch sein", sagt Stieler. "Und die Motivation haben, sich für Kinderrechte einzusetzen."

(NGZ/ac)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort