Jugendhilfeausschuss in Kaarst Verwaltung schlägt Erhöhung bei Kindertagespflegege vor
Kaarst · Im Jugendhilfeausschuss am Dienstag schlägt die Verwaltung eine Erhöhung der Geldleistungen für die Kindertagespflege vor. Diese Vorschläge sind für die FWG-Fraktion allerdings nicht akzeptabel.
Bisher liegt der Betrag für den Sachaufwand (Betriebsausgaben wie Nahrungsmittel, Beschäftigungsmaterialien oder Räumlichkeiten) in der Kindertagespflege bei 1,73 Euro, die Förderleistung (Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsleistung) bei 3,77 Euro. Im Jugendhilfeausschuss am Dienstag, 19. September, schlägt die Verwaltung eine Erhöhung vor. Demnach soll die Erstattung für Sachaufwendungen um 17 Cent auf 1,90 Euro angehoben werden, die Förderleistung pro Stunde und Kind von 2,77 auf 3,16 Euro in der Grundqualifikation und von 3,77 auf 4,26 Euro in der Aufbauqualifikation angehoben werden. Insgesamt sollen ab dem 1. Januar 2024 somit 5,06 Euro pro Stunde und Kind bei Grundqualifizierung der Kindertagespflegeperson und 6,16 Euro pro Stunde und Kind bei Aufbauqualifizierung der Kindertagespflegeperson gezahlt werden. Ab Januar 2025 sollen die neuen Beiträge analog der prozentualen Erhöhung der Kindpauschalen in NRW jährlich dynamisch angepasst werden.
„Um den aktuellen Erhöhungen ebenfalls im Bereich der Kindertagespflege gerecht zu werden, soll eine einmalige Erhöhung der Geldleistungen aus dem Jahr 2023 in Höhe von rund zwölf Prozent ab dem 1. Januar 2024 vorgenommen werden“, heißt es in der Verwaltungsvorlage. Ein interkommunaler Vergleich mit den Jugendämtern zeige, dass lediglich in Grevenbroich und Dormagen die Geldleistung für Kindertagespflegepersonen in der höchsten Qualifizierungsstufe bei sechs Euro oder mehr liegt.
„Durch den Beschlussvorschlag der Verwaltung über die geplante Erhöhung der Geldleistungen auf maximal 6,16 Euro pro Stunde pro Kind wird somit dem innerhalb des Rhein-Kreises Neuss geleisteten höchsten Stundensatz Rechnung getragen“, heißt es weiter. Für das Haushaltsjahr 2024 werden somit Mittel in Höhe von rund drei Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Die FWG-Fraktion ist mit dem Verwaltungsvorschlag überhaupt nicht einverstanden und schlägt stattdessen eine weitere Erhöhung des Sachkostenaufwandes auf 2,15 Euro statt 1,90 Euro vor. Dies würde bedeuten, dass die Geldleistungen pro Kind auf 5,31 Euro (Grundqualifizierung) und 6,41 Euro (Aufbauqualifizierung) ansteigen.
„Kindertagespflegepersonen sind seit rund zwei Jahren von den massiven Preissteigerungen im Sachkostenbereich betroffen. Jeder weiß, dass gerade die Energiekosten und Materialkosten exorbitant in diesem Zeitraum angestiegen sind und damit die durchschnittliche Inflationsrate deutlich übersteigen“, heißt es in dem FWG-Antrag. Für diesen Vorschlag müsste die Verwaltung rund 3,2 Millionen Euro in den Haushalt 2024 einstellen, das würde eine zusätzliche finanzielle Belastung von knapp 200.000 Euro bedeuten. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Vorschlag der FWG abzulehnen.