Handel in Kaarst und Büttgen Verkaufsoffene Sonntage fallen aus

Kaarst · Die geplanten verkaufsoffenen Sonntage am 4. Oktober in Kaarst und am 11. Oktober in Büttgen findet nicht statt. Der Rat der Stadt Kaarst hat sich mehrheitlich gegen die geplante Sonntagsöffnung entschieden.

Damit griff der Rat die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster auf, das bereits in mehreren umliegenden Städten die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags für rechtswidrig erklärt hatte. Das OVG sieht die gebotene Ausnahmeregel für Sonntagsarbeit nicht gegeben. Bürgermeisterin Ulrike Nienhaus hatte dem Rat deshalb empfohlen, die im Hauptausschuss bereits getroffene Entscheidung für die verkaufsoffenen Sonntage zu revidieren.

Nienhaus bedauert diesen Schritt, sieht aber keine Alternative: „„Eine Klage gegen die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags in Kaarst war nicht auszuschließen. Das Gericht wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Argumentation des Klägers gefolgt. Somit bestand nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein finanzielles Risiko für die teilnehmenden Händler. Sie wären am Ende auf ihren Kosten sitzen geblieben, wenn die Veranstaltungen kurzfristig abgesagt worden wären. Das wollten wir vermeiden.“

Der Kaarster Einzelhandel wurde umgehend über die Entscheidung des Stadtrates informiert. Die Interessengemeinschaften ISG Kaarst und IG Büttgen akzeptieren die Entscheidung. „Ich finde es sehr schade, dass die verkaufsoffenen Sonntage nun nicht die erhoffte Stärkung des Einzelhandels bringen kann. Wir werden daher prüfen, welche anderen Möglichkeiten wir haben, um unsere Kaarster Händler zu unterstützen“, sagt Nienhaus.

Die ISG Kaarst und die IG Büttgen hatten die Öffnung der Geschäfte am 4. und 11. Oktober beantragt, um höhere Kundenzahlen für den Einzelhandel und die teilnehmende Gastronomie zu generieren. Das NRW-Wirtschaftsministerium ermöglichte den Kommunen zu diesem Zweck grundsätzlich die Genehmigung von vier verkaufsoffenen Sonntage bis Jahresende. In NRW dürfen diese jedoch nur genehmigt werden, wenn sie unter anderem in Verbindung mit Märkten, Messen oder Festen stehen. Eine entsprechende Begleitveranstaltung konnte wegen Corona in Kaarst nicht geplant werden.

(NGZ)
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